Kein Studenten-Bafög wegen Berufskolleg?

Ich habe mal eine Frage bzgl. des Studenten-Bafögs:

Eine mir bekannte Schülerin hat nach der Realschule, sehr guter Abschluß, anschließend das kfm. Berufskolleg besucht, den Fachhochschulreifeabschluß absolvierte sie mit gutem Ergebnis.
Ihre Lehrer empfahlen ihr über die Wirtschaftsoberschule (Start nochmals mit Klasse 12) das Abitur mit allg. Hochschulreife anzuhängen. Sie machte sich mit Feuereifer daran. Jetzt wird sie im Frühsommer die Abiturprüfungen ablegen. Dem erfolgreichen Abschluß steht nichts im Wege.

Als sie sich jetzt auf der Suche nach dem geeigneten Studienplatz in die versch. Universitäten hineinvertiefte, meinte sie, daraus folgendes unter den Bafög-Voraussetzungen zu entnehmen:
Da das Berufskolleg nicht nur mit der Fachhochschulreife sondern auch dem Titel Staatl. geprüfte Wirtschaftsassistentin abschloß, gilt das somit als Berufsausbildung, auch wenn keinerlei praktische Berufserfahrungen vorliegen.
An der WO erhält sie ein elternunabhängiges Bafög. Die Mutter ist seit längerer Zeit Hartz-IV-Empfängerin und kann das Studium finanziell nicht mittragen. Zum leiblichen Vater besteht kein Kontakt und er gehört nicht zu den Geringverdienern, aber bereits beim Schüler-Bafög war er nur von seiten des Amtes dazu zu bewegen, Auskunft über seine Einkünfte zu geben. Ein Studium wird er aus freien Stücken nicht unterstützen, da er das für überflüssig ansieht. Ein Rechtsstreit wäre also vorprogrammiert. Da das Mädchen die Kluft im Grunde nicht noch vertiefen möchte, glaubt sie nun auf ein Studium trotz guter Noten aus finanziellen Gründen verzichten zu müssen, da anscheinend nach dem Abitur als erstes die Eltern abgecheckt würden - und der Vater absolut unkooperativ ist.

Entspricht es der Tatsache, daß aufgrund des erfolgten Schüler-Bafögs und diesem angebl. Berufsabschluß im Berufskolleg kein Studenten-Bafög mehr möglich ist? Und das, obwohl es ja beim BK-Besuch in erster Linie um die Fachhochschulreife ging?

Hallo,

soweit ich das verstanden habe, besteht die Befürchtung, dass wegen einer absolvierten Ausbildung nun keine Förderung mehr erfolgt - oder? Gefördert werden zwei Ausbildungen. Also ist eine abgeschlossene Ausbildung kein Hinderungsgrund, anschließend ein Studium gefördert zu bekommen

Ob Anspruch auf elternunabhägige Förderung vorliegt und welche Probleme es mit dem Vater geben wird, kann ich aus der Ferne nicht sagen.

Gruß
Tato

Herzlichen Dank - genau das wollte ich wissen!
Also kann ich sie beruhigen. Das mit dem Vater ist mittlerweile geklärt. Nachdem er bis zum Erreichen der Fachhochschulreife (1. Ausbildung) sie auch unterstützt hat, ist er jetzt sowieso aus dem Schneider. Ein Zugehen auf ihn ist also nicht mehr erforderlich und ihr fiel ein Stein vom Herzen. :smile:
Diese Antwort ist goldwert Tato!!! Es wäre schade um ihre Pläne gewesen, wenn es am schnöden Mammon gescheitert wäre…

Nachdem er bis zum Erreichen der
Fachhochschulreife (1. Ausbildung) sie auch unterstützt hat,
ist er jetzt sowieso aus dem Schneider.

Naja… Anspruch auf unabhängige Förderung besteht ja noch nicht.
Das Bafög-Amt wird daher einen Gehaltsnachweis vom Vater haben wollen und diesen dann zur Zahlung auffordern. Obwohl er die erste Ausbildung gefördert hat, ist er noch nicht aus dem Schneider. Ein gradliniger Weg Realschulabschluss --> Fachhochschulreife --> Studium zählt als ein Ausbildungsweg und der ist von den Eltern zu finanzieren. Das Amt wird sich einen Einkommensnachweis holen und dann wahrscheinlich eine Absage erteilen - der Vater muss zahlen.

So meine Erfahrung bzw. meine Interpretation.

Gruß
Tato