Ich habe mal eine Frage bzgl. des Studenten-Bafögs:
Eine mir bekannte Schülerin hat nach der Realschule, sehr guter Abschluß, anschließend das kfm. Berufskolleg besucht, den Fachhochschulreifeabschluß absolvierte sie mit gutem Ergebnis.
Ihre Lehrer empfahlen ihr über die Wirtschaftsoberschule (Start nochmals mit Klasse 12) das Abitur mit allg. Hochschulreife anzuhängen. Sie machte sich mit Feuereifer daran. Jetzt wird sie im Frühsommer die Abiturprüfungen ablegen. Dem erfolgreichen Abschluß steht nichts im Wege.
Als sie sich jetzt auf der Suche nach dem geeigneten Studienplatz in die versch. Universitäten hineinvertiefte, meinte sie, daraus folgendes unter den Bafög-Voraussetzungen zu entnehmen:
Da das Berufskolleg nicht nur mit der Fachhochschulreife sondern auch dem Titel Staatl. geprüfte Wirtschaftsassistentin abschloß, gilt das somit als Berufsausbildung, auch wenn keinerlei praktische Berufserfahrungen vorliegen.
An der WO erhält sie ein elternunabhängiges Bafög. Die Mutter ist seit längerer Zeit Hartz-IV-Empfängerin und kann das Studium finanziell nicht mittragen. Zum leiblichen Vater besteht kein Kontakt und er gehört nicht zu den Geringverdienern, aber bereits beim Schüler-Bafög war er nur von seiten des Amtes dazu zu bewegen, Auskunft über seine Einkünfte zu geben. Ein Studium wird er aus freien Stücken nicht unterstützen, da er das für überflüssig ansieht. Ein Rechtsstreit wäre also vorprogrammiert. Da das Mädchen die Kluft im Grunde nicht noch vertiefen möchte, glaubt sie nun auf ein Studium trotz guter Noten aus finanziellen Gründen verzichten zu müssen, da anscheinend nach dem Abitur als erstes die Eltern abgecheckt würden - und der Vater absolut unkooperativ ist.
Entspricht es der Tatsache, daß aufgrund des erfolgten Schüler-Bafögs und diesem angebl. Berufsabschluß im Berufskolleg kein Studenten-Bafög mehr möglich ist? Und das, obwohl es ja beim BK-Besuch in erster Linie um die Fachhochschulreife ging?
