ein mieter beantragt internet und telefon. das beauftragte unternehmen stellt fest, dass die telefonbuchsen beide tot sind. die hausverwaltung, die die wohung im auftrag des eigentümers vermietet, reagiert trotz mehrfacher anfrage erst nach wochen. schließlich schickt er einen elektriker. dieser stellt erneut fest, dass die zwei buchsen in der wohung tot sind. zudem stellt er fest das sie veraltet sind. der elektriker geht und sagt, es meldet sich jemand. für den mieter ist das die erste eigene wohung und dementsprechend kennt er sich nicht mit der rechtslage aus. der mieter hat der hausverwaltung gedroht, einen elektriker mit der reparatur zu beuftragen und der hausverwaltung die rechnung zu schicken, da er wirtschaftlich und sozial auf telefon und internet angewiesen ist, da ausßerdem der handy empfang in der wohung sehr schlecht ist (mitten in berlin??!!)
wie sieht in diesem falle eine mögliche rechtslage aus?
ein mieter beantragt internet und telefon. das beauftragte
unternehmen stellt fest, dass die telefonbuchsen beide tot
sind.
Was steht denn in den AGB? I.d.R. zahlt man ja Anschlussgebühren und oft ist zu lesen „kein Telekomanschluss“ notwendig. Dann ist es Sache des Anbieters die Telefondose funktionsfähig zu machen und sogar eine zu installieren, wenn keine Dose da ist.
Techniker kommen gerne mit der Ausrede, das müsse der VM machen.
Und auch wenn eine Telekomanschluss nötig ist, so würde ich meinen, dass der Anbieter dafür sorgen muss, dass die Leitungen so angeschlossen werden, dass er die Leistung erbringen kann. Eine buchse kann ja nicht tot sein, vielleicht kaputt, dann muss sie halt gg eine neue ausgetauscht werden. Das ist üblicherwiese in den Anschlussgebühren enthalten.
Der VM hat aber mal null damit zu tun. Er muss nur TV-Empfan ermöglichen, aber nicht Telefonanschluss.
Also AGB durchlesen und den Anbieter entsprechend auffordern die Leitung/Dose zu legen, bzw. funktionsfähig zu machen.
jetzt weiß ich nicht wie genau die örtlichen Gegebenheiten sind, aber für defekte Telefondosen ist idR Sache des Telekommunikationsfirma und nicht die Hausverwaltung zuständig, da die auf die Stromversorgung derer kaum Einfluss hat. (Es gibt ja lediglich die Übergabestelle im Haus die normalerweise auch abgeschlossen ist und nur der Netzbetreiber einen Schlüssel hat)
War denn noch kein Techniker des Netzbetreibers da?
Der Vermieter oder die Hausverwaltung sind da meiner Einschätzung nach die falschen Ansprechpartner… http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefo…
Gruß
Maja
PS falls hier keine Antworten mehr kommen, kann man ja auch die Expertensuche verwenden.