Hallo Leute vom Forum,
angenommen, es stirbt eine 90jährige Mutter von 4 volljährigen
Kindern. Sie ist Witwe und lebte die letzten Jahrzente auf
Mallorca, dort wird sie auch beerdigt.
Angenommen, es besteht kein Testament.
Auf Mallorca gibt es kein Vermögen mehr.
Allerdings würden sich auf ihrem Konto in Deutschland noch
ca. 20.000 Euro befinden.
Wie wäre jetzt das weitere Vorgehen ?
Angenommen,eines der Kinder würde in der nächsten Zeit die Totenscheine
von Mallorca bekommen und damit zum Standesamt in Deutschland gehen.
Wird dann automatisch jemand eingesetzt um das vorhandene Erbe
aufzuteilen ?
Oder könnten das evtl. auch die vier Kinder unter sich regeln ?
Angenommen es wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, wieviel würde denn so etwas noch kosten ?
Tschüss Jens
Hallo…
meiner Meinung nach wird das doch durch die gesetzliche Erbfolge geregelt… !!!
§§ 1925, 1926, 1927… BGB
Evtl. habe ich mich unklar ausgedrückt :
die Erbfolge in diesem fiktiven Fall ist nicht das
Problem !
Die Frage ist in diesem angenommenen Fall :
kein Testament, können die Erben das restliche Vermögen
unter sich aufteilen, ohne dass jemand dafür extern
eingesetzt werden muss ?
Falls doch jemand eingesetzt werden muss, wie sehen dann
die Gebühren ungefähr aus.
Tschüss Jens
Hi, die 4 Kinder sind jetzt eine Erbengemeinschaft und können sich das Erbe/Vermögen aufteilen wie sie das wollen und wie sie sich einigen. Es geht allerdings nur gemeinsam.
Einen Testamntsvollstrecker brauchen sie dafür nicht.
MfG ramses90
Hallo ramses,
vielen Dank für deine Antwort !
Wem müsste man denn in diesem fiktiven Fall
darüber informieren, dass man als Erbengemeinschaft
auftritt und keinen Testamentsvollstrecker benötigt ?
Man merkt bestimmt, dass ich in solchen Fällen absolut
unbeleckt bin und nicht weiss, wie man sinnvoll vorgeht.
Nochmals vielen Dank,
tschüss Jens
Hi, man braucht keinen Testamentvollstrecker, weder mit noch ohne Testament. Es sei denn, dass besondere Umstände dies verlangen, was im geschilderten Fall aber nicht gegeben ist.
Man geht mit der Sterbeurkunde zum Nachlassgericht und beantragt einen (kostenpflichtigen) Erbschein für die Erbengemeinschaft. Damit kann dann bei Banken etc. die Rechtmässigkeit auf den Zugriff des Nachlasses/Vermögens der Verstorbenen dargelgt werden.
MfG ramses90
Hallo ramses,
vielen Dank für deine Erklärungen.
Jetzt blicke ich auch endlich durch, wie so etwas abläuft.
Nochmals vielen Dank,
tschüss Jens
Hallo,
da die Dame deutsche Staatsangehörige war und ausländischen Wohnsitz hatte, ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig (Bundeseinheitliches Nachlassgericht für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Wohnsitz).
ml.
Hallo,
kleiner ggf. kostensparender Tipp aus der Praxis: Wenn es eine Kontovollmacht gibt, oder man auf anderem Wege an das Geld bei der Bank kommen kann, die noch nichts vom Todesfall weiß, dann sollte man diesen Weg gehen. Was die Bank nicht weiß, macht sie nicht heiß! Und wenn die vier sich sicher sind, die alleinigen Erben zu sein, tun sie damit auch nichts Illegales.
Ist die Bank schon informiert, dann gemeinsam mit dem Stammbuch da auftauchen, und belegen, dass die Erbfolge eindeutig ist. Dann kommt man auch oft um den Erbschein drum herum, insbesondere wenn angeboten wird eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben, und die wirtschaftliche Situation der Erben auch so ist, dass diese im Falle des Falles problemlos für das fälschlich herausgegebene Geld haften könnten. Und sich dann nicht gleich vom kleinen Filialberater abspeisen lassen, sondern notfalls auch mal einen Brief an den Vorstand schicken. Das wirkt oft Wunder.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz,
interessanter und auch für mich nachvollziehbarer Vorschlag.
Allerdings bin ich von allen möglichen Seiten in diesem
fiktiven Fall darauf hingewiesen worden, so etwas nicht zu tun,
denn es könnte „Ärger“ geben.
Egal, ich lass mir Zeit und vielen Dank für deinen Tipp,
tschüss Jens
Hallo,
was für „Ärger“ könnte es da geben? Aus dem Sachverhalt ist jedenfalls nichts ersichtlich. Mehr als „nein“ sagen kann die Bank nicht, und dann stellt man eben den Antrag auf einen Erbschein, und geht dann mit dem wieder zur Bank, dann hat die liebe Seele Ruh!
Gruß vom Wiz