hallo,
angenommen ein mieter zieht neu in eine wohnung ein. das bad ist kein TGL bad, sondern hat nur ein abluftschacht installiert. im bad selbst befindet sich auch nur eine badewanne, während (komischerweise) im gäste WC eine duschkabine installiert ist ( dort ist ein fenster vorhanden ).
der mieter merkt nach einzug das die abzugsfunktion nicht gegeben ist ( es springt kein ventilator oder dergleichen an ).
auf nachfrage teilt der vermieter mit das dort NUR ein abzugsschacht ins freie vorhanden ist, aber kein abzugsventilator. da der schacht recht klein ist wird wohl kaum die beim duschen auftretende wärme abgezogen.
der vermieter teilt zudem dem mieter mit das er die dusche in der gästetoilette benutzen soll, dafür sei sie auch installiert worden.
die frage : muss der mieter sich vorschreiben lassen wo er zu duschen hat ? wenn nun durch tägliches benutzen des bads dort schimmel entsteht, kann der mieter dann haftbar gemacht werden ?
wer weiss was
gruß