hab keinen TÜV bekommen wegen angeblichem lenksäulenschaden, bin gleich in die Werkstaat dort hab ich die Länksäule ausbauen lassen über 700€ und die Werkstaat hat gesagt das die Lenksäule garnicht kapput ist ??? kann das sein??? mein Auto ist erst 5 jahre alt. kann ich da was gegen den TÜV machen???
Hallo,
Gegenfrage: Was steht genau auf dem HU-Prüfbericht?
Im Zuge der Schadensminderung hat die Werkstatt auch zu prüfen, ob die Lenksäule tatsächlich defekt ist oder nicht. Ein Schaden an der Lenksäule ist schon sehr sehr ungewöhnlich. Die Lenkgelenke sind oft ausgeschlagen und das Lenkgetriebe ist undicht aber ein Schaden an der Lenksäule??? Jede Prüforganisation hat 1. einen Leiter vor Ort und 2. eine QM-Abteilung, an die man sich wenden kann. Rechtlich ist in der Regel nichts zumachen, nur auf dem Kulanzwege. Daher höflich aber bestimmt nachfragen, wie denn der Prüfer zu so einer Diagnose gekommen ist.
Sollte dort tatsächlich ein Schaden aufgetreten sein, dann war die Verweigerung der Plakette allerdings richtig.
Viel Erfolg.
Reinhold
hab keinen TÜV bekommen wegen angeblichem lenksäulenschaden,
Es ist schwierig. Mann muß das gleich mit dem Prüfer direkt klären. Im Anschluß ist dann sicherlich Rechtsbeistand notwendig.
Hallo Ute,
der Fall ist für mich schwierig, da ich die Begleitumstände nicht kenne und auch den Wagen nicht gesehen habe. Wenn Du der Meinung bist falsch behandelt worden zu sein, dann schreibe eine Beschwerde an den TÜV. Auf dem Untersuchungsbericht (HU) ist im Adresskopf die zuständige Regionalleitung mit Adresse und Telefonnummer notiert, an die würde ich mich wenden.
Wenn es der TÜV war… oder doch Dekra, GTÜ, KÜS oder so?
Viel Glück
Dirk
Hallo,
die Frage ist wer Recht hat?
Ein Mangel an der Lenksäule(Lenksäulenschaden) ist etwas unglücklich formuliert.
Steht das so auf dem Untersuchungsbericht?
Ein technischer Mangel an der Lenksäule ist im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel, der i.d.R. als erheblich eingestuft wird.
Falls kein Mangel dran ist, muss man die Werkstatt natürlich fragen, warum dann repariert wurde?
Da das Teil nun offensichtlich schon ausgebaut wurde, dürfte es schonmal schwierig sein, den Nachweis zu erbringen, dass dieses Bauteil auch in ihren Fzg. eingebaut war.
Auch ein Prüfer kann einen Fehler machen. Allerdings den Gegenbeweis nach der Reparatur zu führen, dürfte schwierig sein.
Ggf. können Sie natürlich rechtliche Schritte einleiten, evtl. über eine Rechtsschutzversicherung oder falls sie ADAC-Mitglied sind, kann man es auch hier versuchen. Für diesen Fall sind die „Altteile“ unbedingt aufzuheben um später einen Nachweis zu haben.
Viele Grüße