Kein Tüv wegen leuchtender Warnleuchte?

Hallo,

angenommen jemand faehrt sein Auto zur HU + AU bei einem Verkehrsueberwachungsunternehmen (Tuev, Dekra…) vor und die Erteilung der Plakette wird verweigert weil eine Warnleuchte im Auto brennt (z.B. Motorkontrollleuchte) - obwohl kein Defekt festgestellt wurde.

Die Argumentation waere dass die Warnleuchte einen Defekt anzeigt welcher behoben werden muss - darf dies zum Bestehen der HU + AU verlangt werden?

Gruss und Danke fuer eventuelle Antworten

Desperado

MOD: Überschrift von Fehlern befreit

Moin,

seit April 2006 gehört auch die Elektronik zur Prüfung bei der HU/AU:
http://www.silverdragonteam.de/news.html
Dementsprechend kann der Prüfer die Plakette verweigern.

Gruss Jakob