Hallo,
angenommen jemand faehrt sein Auto zur HU + AU bei einem Verkehrsueberwachungsunternehmen (Tuev, Dekra…) vor und die Erteilung der Plakette wird verweigert weil eine Warnleuchte im Auto brennt (z.B. Motorkontrollleuchte) - obwohl kein Defekt festgestellt wurde.
Die Argumentation waere dass die Warnleuchte einen Defekt anzeigt welcher behoben werden muss - darf dies zum Bestehen der HU + AU verlangt werden?
Gruss und Danke fuer eventuelle Antworten
Desperado
MOD: Überschrift von Fehlern befreit