hallo, folgende sachlage:
beim einzug vor 3 jahren haben die mieter kein übergabeprotokoll bekommen, da der vermieter das grundsätzlich nicht macht. mängel sind: 1. risse und kleine löcher in den bodenfliesen im badezimmer, 2. nicht große, aber sichtbare lackabblätterungen an der badezimmer-sowie küchentür.
die mängel wurden mündlich festgestellt, vom vermieter bestätigt und von ihm fotografiert. die mieter haben deswegen nicht darauf bestanden, dies schriftlich festzuhalten.
die mieter haben den vermieter vor 3 wochen erneut angesprochen, weil bei manchen fliesen allmählich farbe abplatzt und sich die risse verstärken. da man das bad aber einwandfrei benutzen kann, haben sich die parteien so verständigt, dass die mieter den vermieter über den zustand der fliesen auf dem laufenden halten. die mieter haben gefragt, ob man dies schriftlich festhalten kann, als zusatz zum mietvertrag.
der vermieter sagte, die mieter sollten dies formulieren, er würde dies dann so unterschreiben.
heute haben ihm die mieter die formulierung übergeben. daraufhin war der vermieter äußerst aufgebracht, dass die mieter ihm nicht glauben würden und seine mündliche zusage denn nicht ausreichen würde. er müsse erstmal drüber schlafen und dann würde er „mal sehen“.
bezüglich der lackabblätterungen an den türen hat der vermieter gesagt, davon wüsste er nichts.
nun meine fragen:
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angenommen, der vermieter meldet sich nicht und unterschreibt auch nicht, wie sollen sich die mieter verhalten? der vermieter wohnt im gleichen haus.
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sollten die vermieter für alle fälle eine rechtsschutzversicherung abschließen oder in den mieterbund eintreten? z. b. 1 jahr bevor sie wüssten, dass sie ausziehen?
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im mietvertrag steht schönheitsreparaturen alle 3 jahre, auch innenanstrich der türen, fenster, fußleisten und heizung. muss man türrahmen und türen generell streichen, wenn man auszieht? die mieter haben gehört, dass man dies nach einem neuen gesetz nicht mehr muss.
ich hoffe sehr auf eure antworten!
vielen dank!!!
gruß
alundra