Kein Übergabeprotokoll - wie ist die Rechtslage?

hallo, folgende sachlage:

beim einzug vor 3 jahren haben die mieter kein übergabeprotokoll bekommen, da der vermieter das grundsätzlich nicht macht. mängel sind: 1. risse und kleine löcher in den bodenfliesen im badezimmer, 2. nicht große, aber sichtbare lackabblätterungen an der badezimmer-sowie küchentür.

die mängel wurden mündlich festgestellt, vom vermieter bestätigt und von ihm fotografiert. die mieter haben deswegen nicht darauf bestanden, dies schriftlich festzuhalten.

die mieter haben den vermieter vor 3 wochen erneut angesprochen, weil bei manchen fliesen allmählich farbe abplatzt und sich die risse verstärken. da man das bad aber einwandfrei benutzen kann, haben sich die parteien so verständigt, dass die mieter den vermieter über den zustand der fliesen auf dem laufenden halten. die mieter haben gefragt, ob man dies schriftlich festhalten kann, als zusatz zum mietvertrag.

der vermieter sagte, die mieter sollten dies formulieren, er würde dies dann so unterschreiben.

heute haben ihm die mieter die formulierung übergeben. daraufhin war der vermieter äußerst aufgebracht, dass die mieter ihm nicht glauben würden und seine mündliche zusage denn nicht ausreichen würde. er müsse erstmal drüber schlafen und dann würde er „mal sehen“.

bezüglich der lackabblätterungen an den türen hat der vermieter gesagt, davon wüsste er nichts.

nun meine fragen:

  1. angenommen, der vermieter meldet sich nicht und unterschreibt auch nicht, wie sollen sich die mieter verhalten? der vermieter wohnt im gleichen haus.

  2. sollten die vermieter für alle fälle eine rechtsschutzversicherung abschließen oder in den mieterbund eintreten? z. b. 1 jahr bevor sie wüssten, dass sie ausziehen?

  3. im mietvertrag steht schönheitsreparaturen alle 3 jahre, auch innenanstrich der türen, fenster, fußleisten und heizung. muss man türrahmen und türen generell streichen, wenn man auszieht? die mieter haben gehört, dass man dies nach einem neuen gesetz nicht mehr muss.

ich hoffe sehr auf eure antworten!

vielen dank!!!

gruß
alundra

  1. Das Abschließen eines Rechtschutzvertrag für Mietangelegenheiten bringt jetzt nichts mehr, denn der Schaden ist ja schon vor 3 Jahren bekannt gewesen.
  2. Schaut mal nach, ob nur drin steht, daß alle 3 Jahre gestrichen werden soll oder ob noch ne zusätzliche Klausel enthalten ist, die bei Auszug ebenfalls einen Anstrich fordert, auch wenn die 3 Jahre noch nicht um sind. Ist dies der Fall, dann ist nach aktueller Rechtssprechung beide Klauseln nichtig und der Mieter braucht nix zu machen, außer besenrein übergeben (natürlich mit Übergabeprotokoll und bei dem sich offensichtlich weigernden Vermieter mit Zeugen).

Wenn es Zeugen für die mündliche Aussage über die Mängel bei Einzug gibt, könntet ihr Glück haben. Ansonsten zählt doch immer die Aktenlage.

Und eine Tür und einen Rahmen alle drei Jahre zu streichen finde ich völlig schwachsinnig. Da ist die Tür ja bald doppelt so dick.
Hier kannste Dich auch gut bei der Verbraucherberatung informieren, indem Du für nen geringen Beitrag in die Bücher schaust oder auf Google selbst suchst.