hallo…
folgendes:
beim einzug von mieterin wurde kein übernahme protokoll gemacht, vermieter waren im urlaub, tochter der vermieterin hat kurz einen blick in die whg geworfen.
nun zieht mieterin aus. darf vermieterin jetzt auf eine wohnungsübergabeprotokoll bestehen?
Wohnungsübergabeprotokolle sind nicht Fisch und nicht Fleisch. Ihr einziger Nutzen ist die erleichterte Beweisbarkeit irgendwelcher Mängel.
Wobei versteckte Mängel (man kann sich dann trefflich streiten, was ‚versteckt‘ ist) bis zu 6 Monate (Verjährungsfrist)nach Übergabe vom VM noch beanstandet werden können.
Zur Frage: Natürlich kann und darf jeder der Beteiligten von der Wohnungsübergabe ein Protokoll fertigen. Ob das die Gegenpartei dann auch unterschreibt, sei dahingestellt.
vnA