Kein Umgang = kein Unterhalt

Hallo zusammen,

Mann und Frau haben zusammen ein Kind und haben das gemeinsame Sorgerecht. Sie waren nicht verheiratet.

Sie trennen sich voneinander.

Vater erhält keinen Umgang mit dem Kind (Urteil vom Familiengericht liegt vor!).

Muss er dennoch weiterhin Unterhalt zahlen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,

ja, selbstverständlich muß er. Unterhalt hat nichts mit Umgang zu tun.

Man stelle sich vor, der Vater stellt eine Gefahr für’s Kind dar. Soll das Kind deshalb auf seinen Unterhalt verzichten müssen? Wenn das Gericht ein Umgangsrecht verneint, dann müssen da schon echt arge Gründe vorliegen. Oder ein Vater, der kein Interesse am Kind hat muß keinen Unterhalt zahlen, weil er keinen Bock hat sein Kind zu sehen. Nee nee, so leicht kann man(n) sich nicht aus der Affäre ziehen.

LG
ausnahmefall

etwas off topic Kein Umgang = kein Unterhalt
Hallo,

na das wäre doch der „Trick“!

Einmal als Vater mit dem Kind durch die Szene nachts gezogen bis früh um vier und schon die nächsten 15 jahre kein Unterhalt.

Christian

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Morgen,

Einmal als Vater mit dem Kind durch die Szene nachts gezogen
bis früh um vier und schon die nächsten 15 jahre kein
Unterhalt.

Danach würde das Balg den Unterhalt eh nur veraufen, also leistet man eigentlich auch einen wertvollen Teil zur Erziehung!

Grüße
Hoppel

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