Kein Umgangsverbot und keine Umgangsregelung =

Hallo zusammen,

wie ist das, wenn sich die Eltern getrennt haben bzgl. des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind, wenn die Elternteile gemeinsames Sorgerecht haben?

Es gibt kein (aktuelles) Umgangsverbot, aber auch keine einvernehmliche oder gerichtliche Umgangsregelung.

Darf der scheidende Elternteil das Kind automatisch nicht sehen, solang es keine einvernehmliche oder gerichtliche Umgangsregelung gibt oder darf er es z. B. im Kindergarten besuchen?

Wie ist das auch z. B., wenn Vater und scheidender Elternteil sich irgendwo begegnen (auf dem Spiel- oder Fußballplatz oder beim Einkaufen …). Muss der scheidende Elternteil einen Bogen um sein Kind machen oder hat er das Recht, die Pflicht auf sein Kind zuzugehen, um mit ihm zu reden, spielen …? Das Kind hat ja auch das Recht den scheidenden Elternteil zu sehen, mit ihm zu spielen, wenn es das möchte, oder!? D. h. doch, dass, wenn das Kind von sich aus auf den scheidenden Elternteil zugeht, dieser schlecht so tun kann, als wenn er das Kind nicht sehen möchte, oder!?

Ist das eine Grauzone, wenn man weder das eine (Umgangsverbot) noch das andere (Umgangsregelung) erhalten hat?

Bitte um eure fachkundige Antwort.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

DU

Hallo,

Anwalt einschalten und deutlich machen das der Umgang laut Vergleich einseitig blockiert wird und deshalb eine gerichtliche Regelung notwendig ist.
Gegebenenfalls Gutachten beantragen zur Prüfung der Bindungstoleranz der Eltern im Zuge eines Sorgerechtsverfahrens.

Gruß
Bori

mit Kanonen auf Spatzen
aber hallo Bori,

Anwalt einschalten und deutlich machen das der Umgang laut
Vergleich einseitig blockiert wird und deshalb eine
gerichtliche Regelung notwendig ist.

Erst liest man, dann antwortet man. Nicht so?
Hier im UP steht nichts von einem praktizierten Umgangsverbot. Dem ist lediglich zu entnehmen, dass es keine Regelung gibt, nicht aber dass direktes Umgangsverbot herrscht. Bisschen seine Umgangsinteressen gegenüber der Kindsmutter bekunden und eine gemeinsame Regelugn finden schadt i.d.R. nichts, jedenfalls besser statt hilflos in die Luft zu gucken. Welche Mutter zwingt auch ihr Kind dem Vater auf? …wenn der sich nicht kümmert? Hallo? Der Vater hier im fiktiven Fall ist sicher Vater genug sich drum zu kümmern, und zwar zunächst mittels einer einfachen Verständigung (auch wenn es u.U. nach ner Trennung schwerfällt), nicht?! Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen, von wegen so böse Mutter, die Umgang verbietet!

vG FT

Hallo FantasTiger,

du hast Recht!

Allerdings scheine ich mit meiner Antwort im Artikelbaum verrutscht zu sein.
Im darüberliegenden Artikel des gleichen Users erlese ich, dass es einen Vergleich gab, an den sich die KM nicht hält.
Darauf sollte meine Antwort folgen.

Un im Wohle des Kindes sollte dann tatsächlich etwas auf den Weg gebracht werden, auf das man sich gerichtsverwertbar berufen kann.

Gruß
Bori

Hallo Bori,

Deine Antwort ist zwar etwas verrutscht passt aber trotzdem irgendwie. Du hast in einem solchen Fall recht, dass Du die einstweilige Anordnung angeraten hast.

In solchen Fällen ist schnell handeln angesagt, bevor es zu einer Entfremdung von Kind und Vater kommt.

Um auf das Ursprungsposting zurückzukommen: Eine Grauzone ist das nicht. Laut § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern.

Im Gesetz steht nicht drin, dass es für den getrenntlebenden Elternteil notwendig ist erst eine Umgangsvereinbarung (wo auch immer) herbeizuführen.

Wird der Umgang nicht in ausreichender „Menge“ gewährt und sind kurzfristige Vermittlungsversuche (vom Jugendamt, Familienberatungsstelle, andere Personen usw.) erfolglos, dann im Eiltempo zum Gericht und per einstweiliger Anordnung den Umgang beantragen.

Alles Andere führt beinahe zwangsläufig und oft schon kurzfristig - zu der oft vom betreuenden Elternteil gewollten - Eltern-Kind-Entfremdung (genannt auch PAS: http://www.carookee.com/forum/Elternforum/2/PAS_Wenn… )

Das sind dann keine Spatzen mehr, auf denen man mit Kanonen geschossen hat. Jedes andere Vorgehen kann man mit dem Schießen von Wattebällchen auf Panzer vergleichen.

Gruß
Ingrid