Kein Umtausch/Nachbesserung trotz Mangel

Hallo, habe für meine Tochter bei ebay von einem Händler "Drielandis Shop"neue Winterstiefel gekauft, die auch schnell angekommen sind. Nach ca. 10 Tagen stellten wir jedoch fest, dass sich die Nähte an den Stiefeln vorne als auch hinten geöffnet hatten. Dies reklamierte ich auch direkt und bekam anstandslos das gleiche Paar ersetzt. Nach wieder nur ein paar Tagen stellte sich das gleiche Problem wieder ein. Die Nähte öffneten sich erneut. Meine Tochter ist fast 11 und geht mit den Schuhen ganz normal um. Bis jetzt haben alle Schuhe so lange gehalten, bis sie nicht mehr passten ! Nun meint der Händler aber, dass sie viele Paare dieser Stiefel verkauft hätten, und ich die Einzige wäre, die diese reklamiert und er deshalb davon ausgeht, dass es sich hierbei um eine „falsche Behandlung“ handelt und es keinen Ersatz oder Geld zurück gibt. Auf seiner ebay Seite wirbt er mit „2 Jahre Garantie“, „100 % Kundenzufriedenheit“ und „Geld-zurück Garantie“ usw… Was kann ich nun tun ohne weitere Kosten ausgeben zu müssen ?

Danke für Euren Rat !
Tanja

Hallo,

das ist das Problem bei Internetgeschäften. Natürlich hast Du Anspruch auf die entsprechende Leistung, z.B. Geld zurück. Aber wie Du diesen Anspruch im Internet
durchsetzen kannst weiß ich auch nicht, es sei denn Du hast mit pay pal bezahlt(Kundenschutz).

Gruss
W.A.

Hallo,

Händler aber, dass sie viele Paare dieser Stiefel verkauft
hätten, und ich die Einzige wäre, die diese reklamiert und er
deshalb davon ausgeht, dass es sich hierbei um eine „falsche
Behandlung“ handelt und es keinen Ersatz oder Geld zurück

nur weil andere das nicht reklamieren, leht er die Haftung ab? Was ist denn das für ein Komiker? Weise ihn doch mal auf http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html hin. Er selbst wird die Schuhe doch sowieso bei seinem Vorlieferanten reklamieren.

gibt. Auf seiner ebay Seite wirbt er mit „2 Jahre Garantie“,
„100 % Kundenzufriedenheit“ und „Geld-zurück Garantie“ usw…
Was kann ich nun tun ohne weitere Kosten ausgeben zu müssen ?

Wenn er sich stur stellt, wirst Du ggf. Kosten für einen Anwalt vorstrecken müssen, die im Fall des Erfolgs der Verkäufer zu tragen hat.

Auf jeden Fall Druck machen und auf die Rechtslage hinweisen.

Gruß

S.J.

hallo micia 1987,
natürlich besteht der garantieanspruch!!!allerdings kann für die tragedauer eine wertminderung abgezogen werden. wenn das nicht hilft, würde ich das ebay melden
viel glück
candy**66