Kein Umtausch/Nachbesserung trotz Mangel

Hallo, nehmen wir mal an für eine Tochter wurden bei ebay von einem Händler neue Winterstiefel gekauft, die auch schnell angekommen sind. Nach ca. 10 Tagen stellte man jedoch fest, dass sich die Nähte an den Stiefeln vorne als auch hinten geöffnet hatten. Dies wurde reklamiert und man bekam direkt und anstandslos das gleiche Paar ersetzt. Nach wieder nur ein paar Tagen stellte sich das gleiche Problem wieder ein. Die Nähte öffneten sich erneut. Diese Tochter ist fast 11 und geht mit den Schuhen ganz normal um. Bis jetzt haben alle Schuhe so lange gehalten, bis sie nicht mehr passten ! Nun meint der Händler aber, dass sie viele Paare dieser Stiefel verkauft hätten, und nur bei uns diese reklamiert wurden und er deshalb davon ausgeht, dass es sich hierbei um eine „falsche Behandlung“ handelt und es keinen Ersatz oder Geld zurück gibt. Auf seiner ebay Seite wirbt er mit „2 Jahre Garantie“, „100 % Kundenzufriedenheit“ und „Geld-zurück Garantie“ usw… Was kann man nun tun ohne weitere Kosten ausgeben zu müssen ?

Danke für Euren Rat !
Tanja

geht nicht

Hallo,

Hallo. Interessanter theoretischer Fall.

nehmen wir mal an für eine Tochter wurden bei ebay von
einem Händler neue Winterstiefel gekauft, die auch schnell
angekommen sind. Nach ca. 10 Tagen stellte man jedoch fest,
dass sich die Nähte an den Stiefeln vorne als auch hinten
geöffnet hatten. Dies wurde reklamiert und man bekam direkt
und anstandslos das gleiche Paar ersetzt. Nach wieder nur ein
paar Tagen stellte sich das gleiche Problem wieder ein. Die
Nähte öffneten sich erneut. Diese Tochter ist fast 11 und geht
mit den Schuhen ganz normal um. Bis jetzt haben alle Schuhe so
lange gehalten, bis sie nicht mehr passten ! Nun meint der
Händler aber, dass sie viele Paare dieser Stiefel verkauft
hätten, und nur bei uns diese reklamiert wurden und er deshalb
davon ausgeht, dass es sich hierbei um eine „falsche
Behandlung“ handelt und es keinen Ersatz oder Geld zurück
gibt.

Die Beweislast liegt, innerhalb der ersten 6 Monate, beim Händler.

Auf seiner ebay Seite wirbt er mit „2 Jahre Garantie“,

Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe.
Wenn der Händler, tatsächlich eine eigene Garantieverpflichtung abgeben hat, kann die auch beansprucht werden.
Die Frage ist, was hat er mit ‚Garantie‘ erklärt. Zu einer Garantie gehören die Bedingungen, die im übrigen der Garantiegeber selber festlegt.

„100 % Kundenzufriedenheit“

Heißt bei Powersellern überhaupt nichts.

und „Geld-zurück Garantie“

Ist schon besser. Aber auch hier gilt, zu welchen Bedingungen?

usw…
Was kann man nun tun ohne weitere Kosten ausgeben zu müssen ?

Wohl nichts, da alles weitere mit mehr oder weniger Kosten verbunden ist.
Die billigste Variante ist, den Händler per E-Mail zu kontaktieren.
Geringfügig kostet moch der Briefweg, ggf. mit Einschreibgebühr.
Im Falle des Rechtsweges kostet es dann schon deutlich mehr.

Hätte der Verbraucher hier z.B. eine Rechtsschutzversicherung, die dieses Risiko mit abdeckt, blieben nicht nur die Kosten im Griff, sondern auch der Aufwand, da es dann einfach an einen RA abgegeben würde.

Hier sind zunächst die Verbraucherechte im Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung gefragt, da diese zweifelsfrei bestehen. Hier ein paar Infos.
Dies könnte dem Händler einmal ‚deutlich um die Ohren gehauen‘ werden.

Da der Händler bereits einmal nacherfüllt hat, in dem dieser die Ware tauschte, also eine neue mangelfreien Sache lieferte, die sich aber wieder als mangelhaft erwiesen hat, könnte der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Eine Minderung des Kaufpreises scheint unangemessen, da die Ware, auch wenn sie billiger würde, aufgrund des vorliegenden Mangels eher unbenutzbar wäre. Schuhe mit geplatzten Nähten!

Evtl. Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben natürlich unberührt.

Danke für Euren Rat !
Tanja

Ein schönes neues Jahr.