Hallo liebe Comunity.
Ich habe mein Anliegen in die Kategorie Behörden & Recht einsortiert, weil ich keine passendere gefunden habe und man das HGB in diese Kategorie einsortieren müsste, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob das HGB überhaupt eine Antwort auf meine Frage hätte.
Nachdem alle Buchungen in einem Geschäftsjahr vorgenommen wurden und vor der Erstellung des Schlussbilanzkontos eine Inventur durchgeführt wurde und ggf. Unstimmigkeiten zwischen den Buchungen (Dokumentation der Geschäftsvorfälle) und den Informationen aus dem Inventar bereinigt wurden, überträgt man alle Salden der Bestandskonten auf das Schlussbilanzkonto.
Soweit richtig?
Das Schlussbilanzkonto ist inhaltlich identisch mit der Schlussbilanz.
Das T-Konto einer Schlussbilanz trägt die Überschrift: Schlussbilanz zum 31.12.20xx
Beim Bundesanzeiger habe ich aber leider bisher keine einzige Bilanz mit dieser Überschrift gefunden.
Dort sind die Bilanzen immer mit der Überschrift aufgeführt: Bilanz zum 31.12.20xx
Daher frage ich mich, ob das Wort Schlussbilanz doch kein Synonym für Bilanz ist, was ich bisher geglaubt habe.
Kann mir da jemand bitte weiterhelfen und ggf. mir den Unterschied erklären?
Beste Grüße