Kein Verbandkasten im Einzelhandel?

Hallo!
Folgender Fall: Man schneidet sich unglücklicherweise in einem Supermarkt. Kann es sein, dass man auf eine Frage nach einem Pflaster vom Verkäufer die Antwort „Wir haben kein Pflaster“ bekommt??

Muss nicht schon alleine für eine etwaige Verletzung eines Verkäufers eine Art Verbandkasten greifbar sein?? An wen kann man sich wenden, außer an die Filiale selbst…Verbraucherzentrale?

Ich hoffe ich bin hier im passenden Brett…

Liebe Grüße

SM

Hi,

ich weiß, dass die Fleischtheke über diese blauen wasserdichten Pflaster verfügen muss.
Für die Bäckertheke dürfte ähnliches gelten.
Aber wie es im allgemeinen aussieht kann sicherlich jemand anders sagen.

MFG

Geht nicht, muss da sein.
Hallo.

Hallo!
Folgender Fall: Man schneidet sich unglücklicherweise in einem
Supermarkt.

Z.B. an der Kante der Verpackung der Frischhaltefolie.

Kann es sein, dass man auf eine Frage nach einem
Pflaster vom Verkäufer die Antwort „Wir haben kein Pflaster“
bekommt??

Das kann sein, dass man so etwas als Antwort bekommt.

Muss nicht schon alleine für eine etwaige Verletzung eines
Verkäufers eine Art Verbandkasten greifbar sein??

Ja.

An wen kann man sich wenden, außer an die Filiale
selbst…Verbraucherzentrale?

Über die Unfallverhütung wacht die Berufsgenossenschaft.
Versuchs mal hier http://www.bghw.de/

Ich hoffe ich bin hier im passenden Brett…

Weiß nicht.

Liebe Grüße
SM

MfG

Hallo,

Über die Unfallverhütung wacht die Berufsgenossenschaft.
Versuchs mal hier http://www.bghw.de/

Und die wacht da auch über die Kunden? Oder nur über die Unfallverhütung der Mitarbeiter.
Für letztere muss Zweifellos solch ein Verbansksten nebst Inhalt verfügbar sein. Ob das aber auch für die Kunden gilt?
Die Frage ist also, ob der Kunde einen Anspruch auf ein Pflaster hat. Ich tippe mal darauf, dass sich dieser weder aus den Unfallverhütungsvorschriften der BGen ableiten lässt, noch das sowas für „normale“ Einzelhandelsgeschäfte irgendwo speziell gesetzlich vorgeschrieben wäre. Möglicherweise ergibt sich sowas dann aus der ganz allgemeinen Verpflichtung Verletzten zu helfen, der ja jederman unterliegt, also etwa nach dem BGB. Die Frage ist also vielleicht nicht vorrangig, ob man einen Anspruch auf ein Pflaster hat, sondern inwiefern man dann dem Hilfeleistungsunterlasser für irgendwelche vermeidbare Folgeschäden haftbar machen könnte.
In einem ordentlichen Geschäft stellt man sich solche Fragen natürlich nicht, sondern gibt es dem Kunden einfach. Also könnte man da mal seine Einkaufsgewohnheiten einer kritischen Überprüfung unterziehen.

Grüße

4 „Gefällt mir“

Hallo !

Es muss ein Betriebs-Verbandkasten vorhanden sein,gestaffelt nach Zahl der Mitarbeiter gibts Größen und Ausstattung.

Aber die Aussage „Wir haben kein Pflaster“ kann ja meinen,"Wir geben keins raus ".

Genauso wie die Frage nach einer Kundentoilette. Natürlich haben die Mitarbeiter-WCs,nur Kunden werden abgewiesen.

Aber wenn so eine freche Angestellte dem Kunden mit blutendem Finger so etwas sagt,dann lässt man den Marktleiter kommen. Der wird bestimmt mit einem Pflaster aus dem Kasten aushelfen.
Und wenn wider Erwarten nicht,dann würde ihm aber seine Zentrale Dampf machen,wenn sie später vom Kunden darauf angesprochen würde.

MfG
duck313

Folgender Fall: Man schneidet sich unglücklicherweise in einem
Supermarkt. Kann es sein, dass man auf eine Frage nach einem
Pflaster vom Verkäufer die Antwort „Wir haben kein Pflaster“
bekommt??

Ja, das kann sein.

Muss nicht schon alleine für eine etwaige Verletzung eines
Verkäufers eine Art Verbandkasten greifbar sein?

Das ist auch richtig. Die BG schreiben die Vorhaltung mindestens eines Verbandkastens vor, je nach Anzahl der MA sind größere oder mehrere Kästen vorzuhalten.

An wen kann
man sich wenden, außer an die Filiale
selbst.

Die BG, die der Laden angehört. Vermutlich wird es die „Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution“ sein.

ABER:
Deine Beschwerde läuft ins Leere. Vermutlich werden die da schon irgendwo den grünen Kasten mit den Wundschnellverbänden haben - nur wollte man wohl keinen abgeben.

Gegen so ein unfreundliches Handeln wird man nichts machen können.
(StGB 323 c - unterlassene Hilfeleistung - könnte man andenken. Dann müsste man aber „Unglücksfall“ schon meiner Meinung nach SEHR weit auslegen. Zudem ist ein Wundschnellverband auch keine echte Hilfe, sondern eher eine kleine Abdeckung der Wunde, damit man den Fußboden nicht so einsaut)

Andere Frage:
Wo schnitt man sich denn? Immerhin gibt es Verkehrssicherungspflichten, nicht, dass da der Supermarkt geschlampt hat…

Hallo,

das hast du vollkommen korrekt wiedergegeben…

Sämtliche Einrichtungen sind nur für die Mitarbeiter vorgesehen…

Und ein dezenter Hinweis für die zahlreichen Poster,die sich hier so
echauffieren bezüglich der kostenlosen Abgabe…beim Arzt oder im Krankenhaus bekommt man auch nix umsonst…denn Aufwendungen des Ersthelfers (egal ob Laie oder Rettungsdienst oder Arzt) für den Geschädigten muss dieser ihm auch ersetzen.
Zu finden in §§ 670, 683, 677 BGB
a) Geschäftsbesorgung =tatsächliche Handlung
b) objektiv fremdes Geschäft = kein nur eigenes Geschäft
c) Fremdgeschäftsführungswille
d) Im Interesse des Geschäftsherrn = Gesundheitsschutz
e) Aufwendungsersatz = auch Schäden, die aus der Geschäftsführung resultieren

Hallo.

Hallo,

Über die Unfallverhütung wacht die Berufsgenossenschaft.
Versuchs mal hier http://www.bghw.de/

Und die wacht da auch über die Kunden? Oder nur über die
Unfallverhütung der Mitarbeiter.

Über die der MA.
Die Frage lautete:
„Muss nicht schon alleine für eine etwaige Verletzung eines
Verkäufers eine Art Verbandkasten greifbar sein??“
Ja.
-> Ja, allein schon für etwaige Verletzungen der MA muss der Kasten vorhanden sein. Ob die den auch für Kunden öffnen, ist eine andere Frage.
Die andere Frage war:
„An wen kann man sich wenden, außer an die Filiale
selbst…Verbraucherzentrale?“
Über die Unfallverhütung wacht die Berufsgenossenschaft.
Versuchs mal hier http://www.bghw.de/
-> Die BG ist für die Einhaltung der UV-Verhütungsmaßnahmen im Betrieb verantwortlich. Da die Antwort vom Verkäufer in diesem Betrieb war, Zitat: „Wir haben kein Pflaster“, war anzunehmen, dass dieser Betrieb keine Pflaster hat, also wohl auch keinen Verbandskasten. Andernfalls hätte ja die Antwort des Verkäufers lauten können „Wir geben ihnen kein Pflaster.“

Der Fragesteller will nun wissen, Zitat:
„Muss nicht schon alleine für eine etwaige Verletzung eines Verkäufers eine Art Verbandkasten greifbar sein?? An wen kann man sich wenden, außer an die Filiale selbst…Verbraucherzentrale?“
Bezogen auf den offensichtlich nicht vorhandenen Verbandskasten, ist und bleibt die richtige Antwort mit dem Hinweis auf die BG.

Ansonsten danke ich dir für deine Aufschlüsselung der Fragestellung im Bezuig auf die Rechte des Kunden im Supermarkt, falls man sich dort einmal verletzt, auch wenn der Fragesteller dies nicht erfragt hatte.
MfG

Hallo,

Die Frage lautete:
„Muss nicht schon alleine für eine etwaige Verletzung eines Verkäufers eine Art Verbandkasten greifbar sein??“
Ja.
-> Ja, allein schon für etwaige Verletzungen der MA muss der Kasten vorhanden sein.

Das Wörtchen schon gibt den Satz hier wieder die Bedeutung, dass er auch noch aus anderen Gründen vorhanden sein bzw. genutzt werden müsse. Das ist jedoch nicht der Fall.

Ob die den auch für Kunden öffnen, ist eine andere Frage.

In der Tat das ist die Frage, um die es hier vorrangig geht und nicht darum, ob der ei Pflaster trotz dieses Kstens verweigern darf.

Die andere Frage war:
„An wen kann man sich wenden, außer an die Filiale selbst…Verbraucherzentrale?“
Über die Unfallverhütung wacht die Berufsgenossenschaft.
Versuchs mal hier http://www.bghw.de/
-> Die BG ist für die Einhaltung der UV-Verhütungsmaßnahmen im Betrieb verantwortlich. Da die Antwort vom Verkäufer in diesem Betrieb war, Zitat: „Wir haben kein Pflaster“,

Ist denn da zwingend ein Pflaster drin oder reichen auch andere Verbandsmaterialien? Verhilft mir die BG im konkreten Fall zu einem Pflaster? Und was nutzt dieser Hinweis?

war anzunehmen,

In amerikanischen Spielfilmen würde jetzt in der Gerichtsverhandlungen kommen: Einspruch Euer Ehren, reine Spekulation.
Wir wissen weder, ob das überhaupt die Aussage war oder ob sie jetzt nur irgendwie vom Fragenden wiedergegeben worden ist, noch was der Verkäufer damit über den Informationsinhalt, dass er für den Kunden keins hätte, hinaus gemeint haben könnte. So könte diese Antwort auch nur dazu gedient haben jede weitere Frage und Diskussion abzuwehren.

dass dieser Betrieb keine Pflaster hat, also wohl

Reine Spekulation

auch keinen Verbandskasten. Andernfalls hätte ja die Antwort des Verkäufers lauten können „Wir geben ihnen kein Pflaster.“

Na dann wäre aber eine Diskussion in Gang gekommen, für die sich der Verkäufer eben keine Zeit nehmen wollte.

Der Fragesteller will nun wissen, Zitat:
„Muss nicht schon alleine für eine etwaige Verletzung eines Verkäufers eine Art Verbandkasten greifbar sein?? An wen kann man sich wenden, außer an die Filiale selbst…Verbraucherzentrale?“
Bezogen auf den offensichtlich nicht vorhandenen Verbandskasten, ist und bleibt die richtige Antwort mit dem Hinweis auf die BG.

Und der nutzt mir jetzt in konkreten Fall genau was? Bekomme ich dann ein Pflaster resp. habe ich ein Anspruch darauf? Oder ist dieser Hinweis in der konkreten Situation wenig hilfreich, sondern sagt mir als Kunden lediglich, dass man mir hier nicht helfen will?
Und woher haben wir die Info, dass die keinen Verbandskasten haben? Der Verkäufer muss doch nicht jede Frage wahrheitsgemäß beantworten. Der kann auch einfach keine Zeit oder Lust gehabt haben und die DDiskussion mit so einer Antwort ganz schnell abwürgen.

Ansonsten danke ich dir für deine Aufschlüsselung der Fragestellung im Bezuig auf die Rechte des Kunden im Supermarkt, falls man sich dort einmal verletzt, auch wenn der Fragesteller dies nicht erfragt hatte.

Bitte. Ich hatte es so verstanden, dass es hier um eine Rechtsfrage ging, die darauf abzielte, ob derjenige einen Anspruch auf ein Pflaster hat und nicht darum zu spekulieren, ob die einen Verbandskasten haben oder nicht. Ist jetzt natürlich wieder reine Spekulation meinerseits und solche Missverständnisse gehen zu meinen Lasten.
Aber natürlich kann man nach diesem Erlebnis seine Einkaufsgewohnheiten kristisch überprüfen und den Ladenbetreiber mit dem Hinweis bei der BG/verbraucherzentrale/Gewerbeaufsicht/Presse anschwärzen, dass es dort an dem vorgeschriebenen Verbandskasten fehle, falls dies die Intention der Frage gewesen sein sollte.
Desweiteren kann man sich in Zukunft ein Pflaster einstecken oder wenigstens ein Taschentuch. Denn man kann sich auch außerhalb von Geschäften mal eine kleine Schnittverletzung zufügen und niemand anderes kann verantwortlich gemacht werden oder ist zur Hilfeleistung in der Nähe.

Grüße

2 „Gefällt mir“

Hilfsbereitschaft…???
Hallo,

für mich fällt die Herausgabe eines Pflasters ganz einfach unter „Hilfsbereitschaft“…

Aber anscheindend kennt man dieses Wort nicht mehr… schade…

Mfg SM

etwas off topic
Hi!

Deine Frage wurde ja bereits von einigen Leuten vollumfassend beantwortet - einer hat das Ganze im Kontext dann mal wieder nicht verstanden, aber egal…

für mich fällt die Herausgabe eines Pflasters ganz einfach
unter „Hilfsbereitschaft“…

Es kann (!!!) sein, dass in diesem Verbandskasten penibel Buch geführt werden muss über jede Entnahme.
Das könnte (!!!) dann den Hintergrund haben, dass man vermeiden will, Arbeitsunfälle zu vertuschen.

Das wird in einigen Unternehmen so gehandhabt um eine bessere Kontrolle zu haben - nicht, weil man den „kleinen“ Vorgesetzten mit aller Gewalt etwas anflicken will, sondern weil kleinere Verletzungen schon mal unterschätzt werden.

Vielleicht ändert dieser Hintergrund ein wenig Deine Ettäuschung.

VG
Guido

Hallo,

wie viele Personen besuchen wohl einen Supermarkt so täglich ??..

Privat kann man wohl einmal im Jahr jemandem ein Pflaster geben…aber wie oft würde das wohl in einem Supermarkt passieren ??..

Geld wächst nicht auf Bäumen…genausowenig wie Pflaster…

Wer ein Geschäft führt,muss nun einmal kalkulieren…ansonsten ist das Geschäft nämlich ziemlich schnell zu…und dann gibt es überhaupt kein Pflaster…

so gut wie keine
Hallo.

Hallo,
wie viele Personen besuchen wohl einen Supermarkt so täglich
??..

Hunderte bis Tausende.

Privat kann man wohl einmal im Jahr jemandem ein Pflaster
geben…aber wie oft würde das wohl in einem Supermarkt
passieren ??..

Manchmal gar nicht. Wie oft hast du schon einen im Supermarkt gesehen, der sich geschnitten hatte?
Vielleicht meldet sich hier mal einer, der Supermarktleiter ist und verrät es uns.

Geld wächst nicht auf Bäumen…genausowenig wie
Pflaster…
Wer ein Geschäft führt,muss nun einmal
kalkulieren…ansonsten ist das Geschäft nämlich ziemlich
schnell zu…und dann gibt es überhaupt kein Pflaster…

Da gibt es aber noch sowas wie Kundenservice oder Verantwortung. Der Kunde könnte sich ja auch am Regal verletzten, weil dort ein Kunststoff-Schild nicht korrekt angebracht ist und er sich daran an der empfindlichen Nagelhaut schneidet.

Lässt man den Kunden blutend einfach stehen, wenn er dann nach einem Pflaster fragt?

In den USA würde dieser Kunde den Laden, wegen der Schnittverletzung, auf Millionen verklagen.
MfG

.und wieviele Personen verletzen sich beim Besuch!
Lieber Frank Müller,

Sie sind also Betriebssanitäter…hmm…

und Sie denken, dass sich viele Kunden beim Einkauf schneiden und somit ein Pflaster bräuchten…hmm… ich sehe ein, dass DAS natürlich den Verbrauch an Pflaster ins Immense treibt. Mehr muss ich dazu nicht anmerken, denke ich…

An Alle Anderen:

Der Filial-Leiter eines Supermarktes merkte an, dass es wohl kein Problem gewesen wäre für den Verkäufer dem Kunden mit einem Pflaster auszuhelfen, zumal der Supermarkt Pflaster im Sortiment führt…( zu Lasten des Supermarktes, versteht sich von selbst…)

LG

SM