Kein Verkauf, keine Vermietung und

keine öffentliche Vorführung.

Hallo zusammen,

auf einer DVD steht o.g. Satz und dazu noch folgender Text:

„Die Ausstattung und das Programm (Bild und Ton) auf diesem Datenträger sind urheberrechtlich geschützt. Der Besitz des Datenträgers berechtigt zur Vervielfältigung im privaten Bereich für nicht gewerbliche Zwecke. Jede andere Benutzung wie z.B. öffentliche Auf- oder Vorführung, Sendung, Vervielfältigung jeglicher Art ist untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot verletzt geltendes Urheberrecht und zieht straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung nach sich.“

Darf nun die DVD überhaupt nicht verkauft werden oder nur privat verkauft werden?

Gruß

Hallo,

nach mehrfachem Lesen konnte ich keinen Hinweis auf ein Verkaufsverbot sehen.
Ein verkauf ist ja auch keine Benutzung, welche im Sinne einer „anderen Benutzung“ verboten wäre.

Hallo!

nach mehrfachem Lesen konnte ich keinen Hinweis auf ein
Verkaufsverbot sehen.

Nun, es steht geschrieben: „Auf einer DVD steht o. g. Satz“. Abgesehen davon, dass es kein Satz ist, weil das Prädikat fehlt, kann der Verkauf einer gebrauchten DVD nicht verboten werden.

Nun, es steht geschrieben: „Auf einer DVD steht o. g. Satz“.

Argh - Text im Titel. Das üersah ich!

Abgesehen davon, dass es kein Satz ist, weil das Prädikat
fehlt, kann der Verkauf einer gebrauchten DVD nicht verboten
werden.

Ich erinnere mich aber an zumindest ein Produkt, bei dem der Hersteller privaten Weiterverkauf kontrollierte, indem er in einem Teil des Kaufvertrags ein Vorkaufrecht des Herstellers festschrieb.

Danke!
Dann kann die DVD also verkauft werden.