ein gemeinnütziger Verein gibt Second-Hand-Kleidung gegen Spenden ab, stellt einige Artikel aber in einem Schaufenster aus. Müssen da auch Preise dran? Denn die stehen ja nicht fest, sondern variieren je nach Spendenhöhe.
Hallo Sarahexe,
… stellt einige Artikel aber in einem Schaufenster
aus. Müssen da auch Preise dran?
Ich kenne genügend Einzelhändler mit Waren im Schaufenster die nicht preisausgezeichnet sind…
Grüße von
Tinchen
Hallo,
… stellt einige Artikel aber in einem Schaufenster
aus. Müssen da auch Preise dran?Ich kenne genügend Einzelhändler mit Waren im Schaufenster die
nicht preisausgezeichnet sind…
Und das ist deshalb dann auch rechtlich so in Ordnung?
Lies mal: http://www.juraforum.de/gesetze/pangv/4-handel
„(1) Waren, die in Schaufenstern, Schaukästen, innerhalb oder außerhalb des Verkaufsraumes auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden, und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, sind durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen.“
Ist doch wohl heftig eindeutig, oder?
Wir sind hier nicht im Plauderbrett, also erspare uns Antworten, die nicht im mindesten fundiert sind. Die nutzen genau niemandem.
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn das so gedacht ist, dass der Kunde mitnimmt was er will und dafür einen beliebigen Betrag spendet, kann ja gar keine fester Preis hingeschrieben werden.
Die korrkete Auszeichnung wäre dann wohl „nach Ermessen des Kunden/Spenders.“
Hallo,
also in §1 PAngV steht aber:
„(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).“
Da im fiktiven Fall nicht Waren unter Angabe von Preisen beworben werden, sehe ich keinen Grund für eine Pflicht zur Preisangabe.
Aber IANAL.
Grüße
vom
Linksabbieger