Kein Versicherungsschutz trotzdem bezahlen?

Hallo es handelt sich um folgenden Fall!

Nehmen wir an jemand kann aus finanziellen Gründen ein paar mal seine Hausrat u Haftpflicht nicht bezahlen.
Es kommt eine Rechnung in dem der Rückstand einiger Monate eingefordert wird,mit dem Hinweis das für dieses Geschäftsjahr noch so u so viel zu bezahlen wäre.Gleichzeitig kommt auch ein Forderung vom Rechtsanwalt über die Gebühren des Gesamten Geschäftsjahres also Quasi auch im Voraus.
Die Teilforderung wird direkt an die Vers-Gesellschafft überwiesen.
Der Restbetrag in Raten an den Rechtsanwalt bezahlt!!
Somit ist man doch eigentlich nicht Rückständig, oder?
Man ist laut Vers aber erst wieder Versichert wenn der Gesamtbetrag eingegangen ist. Das heisst man bezahlt das ganze jahr die Raten, ist aber nicht Versichert. Ist das überhaupt rechtens? Da man ja den Betrag über das Geschäftsjahr verteilt bezahlt, aber keinen Anspruch auf Versschutz hat

Somit ist man doch eigentlich nicht Rückständig, oder?

Doch, ist man erst einmal im Verzug, dann wird dieser erst beendet, bis alle Forderungen beglichen sind.

Man ist laut Vers aber erst wieder Versichert wenn der Gesamtbetrag eingegangen ist.

So stehts im Gesetz.

Das heisst man bezahlt das ganze
jahr die Raten, ist aber nicht Versichert. Ist das überhaupt rechtens?

Moment, das gilt erst, wenn man mit den Prämien in Verzug war. Und dann ist es rechtens.