nehmen wir an jemand wollte einen Wohnwagen mieten und hat Telefonisch angefragt ob der Vermieter einen hat. er sollte eine anfrage senden , was er auch tat , und es sollte ihm ein Vertrag zusendet werde . nehmen wir an er hat keinen Vertag bekommen.
später nehmen wir an erhält er eine Rechnung ,weil er den Wohnwagen nicht abgeholt haben,er soll jetzt zahlen .
Servus,
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Ein niedergeschriebener Vertrag ist nicht zwingend notwendig.
Aus Deinem Sachverhalt geht zwar das Angebot hervor aber keine Annahme.
Deshalb bin ich der Meinung dass kein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung vorliegt.
Ich würde den Vermieter fragen, auf welcher Grundlage er seinen Zahlungsanspruch denn begründet.
Gruß
Markus
Hallo,
Ich würde den Vermieter fragen, auf welcher Grundlage er
seinen Zahlungsanspruch denn begründet.
Und ich frage den Poster, ob er hier die ganze Wahrheit sagt…
Gruß:
Manni
Hi,
Und selbst wenn der fiktive Kunde gelogen hat und den Vertrag erhalten hat. Er hat ihn nicht unterschrieben und zurück geschickt womit die Vertragsannahme immer noch fehlen würde.
MFG
Und ich frage den Poster, ob er hier die ganze Wahrheit
sagt…
Das dachte ich mir auch.
Aber wenn er Hilfe sucht und unrichtige Angaben macht ist er ja selber schuld.
Gruß
Markus
auf Grund der Anfrage, weil da schon genaue Daten eingefügt waren ( Namen etc.)
Hallo ,
Leider ja , unter dem Motto man kann`s ja mal versuchen .
Moin!
Und selbst wenn der fiktive Kunde gelogen hat und den Vertrag
erhalten hat. Er hat ihn nicht unterschrieben und zurück
geschickt womit die Vertragsannahme immer noch fehlen würde.
Und dann stellen wir uns mal folgendes vor:
Kunde fragt telef. einen Wohnwagen an. Der Vermieter sagt eine Verfügbarkeit zu und der Kunde sagt: „Dann nehme ich den. Schicken Sie den Vertrag an…“
Da behaupte ich mal ist ein Vertrag sehr wohl zu Stande gekommen (Beweisbarkeit mal vorausgesetzt)!
Gruß
Andreas
"Dann nehme ich den[…]
Ja, das ist der Knackpunkt. Da hast Du recht.
Wenn er aber 5 Vermieter angerufen und um Angebote gebeten hat:
„Ich suche ein Auto mit den Eigenschaften, schicken Sie mir doch bitte ein Angebot…“
Dann ist an der Stelle noch kein Vertrag zustande gekommen.
Ohne den exakten Wortlaut zu kennen, von der Beweisbarkeit mal ganz abgesehen ist an der STelle wohl Schluss.