Kein Verursacher - wer muss zahlen?

Wer zahlt Überprüfungskosten des Wassersystems, wenn die Ursache nicht ausfindig gemacht werden konnte?

Wir sind Eigentümer in einer Wohngemeinschaft mit 4 Sondereigentumsanteilen. Unsere Wohnung (Dachgeschoss) ist vermietet, in der darunter liegenden Wohnung wohnen Miteigentümer. Nun ist ein Wasserfleck an der Decke der darunter liegende Wohnung aufgetreten. In unserer Wohnung befindet sich an dieser Stelle unser Badezimmer. Wir wurden von der Hausverwaltung schriftlich aufgefordert den Schaden umgehend zu beseitigen und die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten in Auftrag zu geben, da davon auszugehen sei, dass die Ursache in unserem Badbereich liegt. Dem sind wir gefolgt und beauftragten einen Fachbetrieb mit der Überprüfung. Unser gesamtes Wasser- und Abwassersystem wurde insgesamt dreimal überprüft. Jedes Mal konnte keine Undichtigkeit in unserem Bad festgestellt werden. Die Miteigentümer schenkten dem keinen Glauben und haben uns sogar auf Schadensersatz verklagt. Das zuständige Amtsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, „dass nicht hat festgestellt werden können, dass die Ursache für den schadensstiftenden Wassereintritt im Bereich des Sondereigentums der Beklagten gelegen ist“. Seither versuchen wir die Überprüfungskosten von der Hausverwaltung erstattet zu bekommen.
Haben wir Anspruch auf Erstattung der Überprüfungskosten? Es wurde letztendlich kein Verursacher ausfindig gemacht, muss dann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten tragen?
Wer kann mir weiterhelfen? Wie ist die Rechtslage? Idealerweise mit Hinweisen auf andere Rechtssprechungen (Urteile, Gesetze etc.).

Suchen Sie sich einen Anwalt für Baurecht der dürfte ihnen weiterhelfen können.Ich mache keine Rechtsberatung.
LG.P.Schneider