Kein Vorstand, Satzung ändern

Hallo, habe ne kurze Frage,
bin einer von 2 vorsitzenden in einem förderverein für einen kindergarten. 2 vorsitzende stehen in der satzung. nun bin ich ab februar alleine und habe niemanden als 2. vorsitzenden. muss ich da vor der jahreshauptversammlung die satzung änderm, oder kann man auch die stelle vakant lassen, falls ich im laufe des jahres noch jemand findet? vielen dank

Was steht in der Satzung?

Eigentlich kann der Job vagant bleiben, bis ein neuer Vorsitzender gefunden wurde.
Wichtig ist aber die Satzung des Fördervereins.
Bitte den gewissen Satzungsauszug gerne mir zusenden und ich kann dann genaueres sagen. T.Böner

Vorab: Satzungsgemäß nur zwei Vorstandsmitglieder ist mir bisher noch nie begegnet! Zum engeren Vorstand gehören (rein demokratischerweise zur Entscheidungsfindung) mindestens DREI Mitglieder: Der erste Vorsitzende, sein Stellvertreter (in der Regel - bei kleineren Vereinen - ist dies auch der Schriftführer) und der Kassenwart. Eigentlich ist die Leitung der Einrichtung geborenes Mitglied im Vorstand (daher werden oft noch ein bis zwei Beisitzer gewählt, um eine gerade Anzahl und somit ggf. eine „Patt-Situation“ bei einer Entscheidung zu vermeiden).
Also mein Rat: Auf jeden Fall auf der Hauptversammlung die Satzung ändern (das gehört natürlich als Tagesordnungspunkt auf die Einladung)!
Je nach Größe der Einrichtung (und Bereitschaft der Mitglieder, ein Amt zu übernehmen) sollte man ggf. überdenken, ob die „Vereinsmeierei“ überhaupt Sinn macht… Es hängen ja auch immer die kostenpflichtigen Änderungen beim Notar dran…
Satzungsvorschläge gibt es übrigens sehr zahlreich im Netz als pdf-Downloads…
In der Hoffnung, etwas geholfen zu haben, sende ich liebe Grüße und: Tapfer bleiben!
Thordis Burghoff

Vielen Dank für Ihre Antwort,
in der Satzung steht, zum Vorstand gehören zwei Vorsitzende, ein Schriftführer, ein Kassenwart und noch 2 Beisitzer. Kann ich die Satzung auf der Jahreshauptversammlung ändern? Wie macht man so was? Muss ich dann anschliessend zum Notar? Bin echt ein Dummie auf dem Gebiet…–
Liebe Grüsse
Sandra

Hallo,

normalerweise ist der 2. Vorsitzende für den Vertretungsfall des 1. Vorsitzenden gedacht. Der Förderverein besteht doch sicherlich nicht nur aus dem 1. Vorsitzenden, sondern noch aus Beisitzern, Schriftführer, Kassenwart, so dass eine Beschlussfähigkeit weiterhin bestehen bleibt.
Ich werde mich aber noch genau bei unserem Förderverein erkundigen, damit die Antwort auch korrekt lautet.
mfg
H. Sindermann

Hallo, also die Satzung kann nur in der Mitgliederversammtlung geändert werden, da ja über eine Änderung abgestimmt werden muss.

hallo sandra,
…dazu müsste ich die satzung kennen (kiga- oder schulfördervereine haben meistens die gleiche mindest/standardsatzung). für gewöhnlich braucht man drei stimmberechtigte als mindestanforderung nach dem deutschen vereinsrecht, damit es kein „unentschieden“ bei entscheidungen gibt. meistens gehört der kassenwart zum dreiköpfigen vorstand dazu. alle anderen mitglieder des beirates, oder auch erweiterten vorstandes, müssen kein stimmrecht haben…also, bitte mal nachschauen.
weiterhin ist zu bedenken, dass der vorstand nicht einfach so ausscheiden kann. er bleibt bis zur neuwahl in kommissarischer funktion weiter im amt. es ist krass, aber rechtlich so, dass du nur durch neuwahl, vereinsauflösung oder tod aus der nummer rauskommst.
fragen? melde dich gerne nochmal.
lg
heiko

„Dummie“ sein ist nicht schlimm, da kann man sich schlau machen - gar nichts tun ist schlimmer!!!
Also: Davon ausgehend, dass die Leitung der Einrichtung („geborenes“) Mitglied im Vorstand ist, wäre eine ungerade Zahl in Ihrem Fall ja gegeben und ich an Ihrer Stelle würde eher sämtliche Bemühungen unternehmen, einen weiteren Vorsitzenden zu finden, als die Satzung zu ändern. Wie ich mal voraussetze, haben Sie auch einen „eingetragenen Verein“, das heißt, Sie müssten eine Änderung der Vorstandsmitglieder (in der Regel der ersten drei - also nicht der Beisitzer) dem Anwalt bzw. dem Notar kundtun, bei dem der Verein eingetragen ist. Die Änderung läßt sich die Kanzlei natürlich bezahlen…
Auch sind in der Regel Änderungen bei der Sparkasse, die das Vereinskonto hält notwendig - nicht kostenpflichtig, aber lästig…
Andererseits: Zwei Vorsitzende werden „normalerweise“ vermieden, in dem der stellvertretende Vorsitzende auch das Amt des Schriftführers innehat. Und ggf. könnte Ihre Situation sich mit einer entsprechenden Satzungsänderung erleichtern.
Mein Tipp also: einfach mal „Satzungsentwurf Förderverein Kindergarten“ ergooglen und durchwuseln, was für Ihre Situation Sinn macht. Gerne auch noch mal „neckische Details“ bei mir erfragen. Ich helfe gerne, wenn ich kann!!!
Liebe Grüße
Thordis Burghoff

Hallo,
laut Satzung besteht die Vorstandschaft aus 2 gleichberechtigten Vorständen, dem Schriftführer, dem Kassierer und mind. 3 Beisitzern. Eben, der 2. Vorstand fehlt eben. deshalb meine frage, wie ich weitermachen kann. muss ich da die satzung ändern, oder kann ich die stelle frei lassen, falls sich noch jemand findet. aber es müssen eben 2 unterschreiben, und der 2. vorstand ist krank und scheidet eben bei der nächsten JHV endgültig aus. dann gibt es nur noch einen vorsitzenden…bin echt überfragt…
Vielen Dank
´Sandra Geibel

Hallo Sandra!
Sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist, sollte dies kein Problem darstellen. Ich nehme an, dass der Vorstand noch aus mindestens einer weiteren Person (Kassierer/Schatzmeister/o.ä.) besteht, die auch besetzt ist?!
Sofern sich dann im laufenden Geschäftsjahr doch noch ein Freiwilliger findet, könnte man ihn kommissarisch auf die vakante Stelle (2.Vorsitzender) setzen.
Dies ist meine persönliche Auffassung, ohne Eure Satzung zu kennen. Solltest Du eine rechtsverbindliche Auskunft benötigen, würde ich mit der Satzung zu einem Rechtsanwalt oder Notar (vorrangig dem, der Eure Änderungen im Vereinsregister vornimmt) gehen und mich beraten lassen.
Ich hoffe, es hilft Dir weiter.
Weiterhin wünsche ich Dir - trotz aller Widrigkeiten - viel Spaß in Deinem Ehrenamt.
Stephan

Guten Abend,
also, wenn in der Satzung geschrieben steht, dass auch die Unterschrift des 2. Vorsitzenden gefordert wird, so sollte doch eine außerordentliche Versammlung zwecks Satzungsängerung einberufen werden oder Neuwahlen anstreben, wo ein 2. Vorsitzender gewählt wird. Jedoch würde ich eine Satzungsänderung dahingehend vorziehen, dass der 1. Vorsitzende allein handlungsfähig/unterschriftsberechtigt ist. Alles andere engt doch zu sehr ein. Wir fahren seit Gründung mit dieser Regelung sehr gut.
Ich hoffe, ich konnte somit ein wenig weiter helfen.
Viele Grüße
Heike Sindermann

Hallo

ich würde in die Einladung eine Satzungsänderung ankündigen, in der die Satzung auf einen Vorsitzenden abgeändert wird. Es wird sicherlich noch einen Kassenwart geben, der satzungsgemäß bzw. notfalls den stellvertretenden Vorsitz übernehmen kann. Für diesen Fall sollte dann eine dritte Person mit der Kasse vertraut gemacht werden , damit ein „Vier-Augen-Prinzip“ besteht.
Das Letzte ist wichtig, damit Kassenbewegungen abgesichert sind.

Viele Grüße

Frank Baumgarten

  1. Was steht in Deiner Satzung
    2.ein Mitglied des Vorstands rück nach
    Die Aufgaben werdem vom Erweiterten Vorstand wahrgenommen
    Ich hoffe ich konnte Dir helfen
    Ich habe ein Handbuch für den Vereinsvorstand
    Fachverlag für Vereine www.vereinswelt.de