Kein warmes wasser

Hallo, bei mir gibt es morgens zwischen 5:00 u. 7:00 warmes wasser aber nur für geringe zeit, kann ich hier durch nebenkosten erlass verlangen? Gruss Ralf

Für einen Ausfall von Warmwasser zwischen 22 und 7 Uhr kann die Miete zwischen 5 und 10% gemindert werden. (http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3…)

Gruß
hausblick

Hallo, bei mir gibt es morgens zwischen 5:00 u. 7:00 warmes
wasser aber nur für geringe zeit, kann ich hier durch
nebenkosten erlass verlangen? Gruss Ralf

Hallo Ralf zzz,

ich glaub´, ich bin im Mittelalter.
Was ist das für eine Wohnung und was für ein Vermieter?

Natürlich haben Sie Anspruch auf warmes Wasser und zwar ohne Zeiteinschränkung !!!
Sie sollten, wennn Sie es nicht schon getan haben, den Vermieter schriftlich (!!!) mit kurzfristiger Terminsetzung auffordern, einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Weiter sollten Sie eine Mietminderung androhen. Wie hoch die Minderung sein kann, sagt der Mieterverein, ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale, ich kann das nicht beurteilen.

Die Nebenkosten können Sie nicht kürzen, da die verbrauchsabhängig oder pauschal berechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ja, entweder ist der Speicher zu klein oder der Durchlauferhitzter falsch eingestellt (wenn Sie den Hahn nicht voll aufgrehen?? bei durchlauferhitzer hilft das manchmal).

Zuerst müssen Sie jedoch den Mangel anzeigen und eine Frist setzten , damit der Vermietere/Eigentümer Abhilfe schaffen kann: ca. 4 wochen oder 8 sollten Sie Zeit geben und ruhig schon Mietminderung danach (ohne Nennung des Betrages) ankündigen, wenn nicht behoben.

Hallo, bei mir gibt es morgens zwischen 5:00 u. 7:00 warmes
wasser aber nur für geringe zeit, kann ich hier durch
nebenkosten erlass verlangen? Gruss Ralf

herzlichen dank. das ist einen grosse hilfe.

MfG Ralf

Danke…
Ein grossen dank an alle die mir geschrieben haben. Diese seite sollte man eine Orden verleihen.