Kein Warmwasser -> Mietminderung?

Ich habe seit dem 01.01.2012 kein Warmwasser in der Wohnung. Wir heizen mit einer Therme, jedoch funktionieren die Heizungen. 3 Tage nach Einzug habe ich das Problem telefonisch bei der Hausverwaltung gemeldet und sofort einen Anruf vom Techniker bekommen, für eine Terminabsprache. Der Techniker war vor 2 Wochen hier, konnte das Problem aber nicht beheben und ist gegangen, mit der Aussage, dass er sich für einen neuen Termin meldet, wenn das Ersatzteil geliefert wird. Es kam keine Meldung, worauf ich mehrfach bei der Hausverwaltung angerufen habe, da ich die Elektronikfirma nicht erreichen konnte. Von der Hausverwaltung kamen keine genauen Aussagen, nur dass sie sich wieder melden und bis heute steht noch immer kein Termin an. Die Elektronikfirma hat dem Hauseigentümer wohl 2 Varianten der Reperatur mit Kostenvoranschlag zukommen lassen, aber von ihm kam auch noch keine Entscheidung. Heute hatte ich mich nochmal gemeldet und dem Verwalter mitgeteilt, dass ich heute ein Schreiben rausschicke, mit einer Frist zur Behebung. Meine Frage ist jetzt, wie lang sollte die Frist gesetzt werden, vor allem, da das Problem schon seit dem 02.01.12 bekannt ist?! Und wie weit könnte ich mindern? Und falls eine Minderung statt findet, für welchen Zeitraum kann ich dann mindern?

Hallo,
kein warmes Wasser berechtigt zur Minderung von 5- 10%. Es darf von der Warmmiete gemindert werden.
Ich würde ab dem Tag mindern, an dem der Techniker da und erfolglos war. Und das anteilig für den Januar, so lange der Mangel da ist.
Jetzt brauchst Du keine Frist mehr zu setzen. Der Versuch zur Abhilfe ist ja erfolgt.

Viel Glück (und bald warmes Wasser).

Gruss Huftier

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Vielen Dank erstmal für die schnelle und hilfreiche Antwort. Eine Frage hätte ich dann dazu noch; kann ich dann einfach dementsprechend weniger überweisen, bei der nächsten Miete oder muss ich ihm das dann noch ankündigen? Falls ich es ihm dann ankündigen muss, einfach á la ich minder jetzt die Miete, zwecks dem und dem Grund, auf so viel?!

Trotzdem vielen Dank :smile:

Eine Antwort ist durch mich nicht möglich, weil es eine Rechtsberatung wäre, die ich nicht machen darf.
Wenden Sie sich bitte sogleich an den Mieterverein!
Gruß
MK

Hallo,
letzteres würde ich machen:
Miete berechnen und überweisen. Ich schreibe dann immer auf die Überweisung „Mietminderung“.
Ich würde dann nur noch der Hausverwaltung die Minderung und den Prozentsatz mitteilen. Warum wissen die ja schon.
Gruss Huftier

Mietminderung bis max. 15% ab dem Tag der ersten Anzeige und Druck auf den Vermieter machen.

Hallo Hannah,

Mietminderung sofort (schriftlich per ES) bis zur Behebung der Missstände !

Beste Grüße
hardy

Schreiben mit einer Ablehungsandrohung für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes versehen und dann nach Fristablauf selber einen Hundwerker mit der Reparatur beautragen. Die Kosten ziehen Sie danach von der Mite ab! so einfach!

hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen
lisa

Hallo, das Beste wäre sich sofort mit dem MIETERVEREIN in verbindung zu setzen, die können Dir bestimmt weiterhelfen.

Ich hatte auch lange kein Warmwasser. Nachdem das Problem nicht behoben wurde durch den Vermieter wurde eine Minderung der Miete von ihm nicht akzeptiert. Ich konnte so nicht mindern. Normalerweise müsste so um die 40% gemindert werden können.