Angenommen, ein Mieter hat ohne ersichtlichen Grund von einem Tag auf den anderen kein warmes Wasser mehr und ebenso die Nachbarn im selben Haus. Der Vermieter ist telefonisch nicht zu erreichen und aus Erfahrung weiß man, dass er auch auf Briefe nicht reagiert. Wenn man dem Vermieter dann einen Brief mit der Erklärung des Mangels und einer Fristsetzung zur Beseitigung schicken möchte, wieviele Tage, sollte man als Frist setzen? Reicht es, den Brief persönlich in den Briefkasten des Vermieters zu werfen oder sollte man ihn unbedingt als Einschreiben versenden? Was, wenn der Vermieter den Brief (bei Einschreiben) nicht vom Postamt abholt?
Warmwasserversorgung fehlt - 10 % Mietminderung ~ LG Kassel, WuM 79, 51
Eine Woche sollte man schon geben bis zur Beseitigung des Mangels
Androhung der Selbstvornahme und Verrechnung mit der Miete und Kürzung der Miete.
Brief in den Briefkasten werfen reicht, Zeuge mitnehmen, Zeit und Datum aufschreiben
Jakob
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