Kein Wasser: Schmerzensgeld / Schadensersatz?`

Stellen wir uns mal vor es gäbe eine Wohneigentumsgemeinschaft mit 7 Parteien, verwaltet von einer Hausverwalter-Firma.
Stellen wir uns weiter vor, in einer Wohnung wäre wegen eines Abwasserrohrschadens (Gemeinschaftseigentum) seit 6 Tagen das komplette Bad (Dusche, Wanne, Waschmaschine, WC, Waschbecken) und die Küche (Spülmaschine, Spüle) stillgelegt.
Was in dieser Wohnung bliebe wäre das Gäste-WC mit einem Kaltwasser-Waschbecken.

Wäre die Wohnung vermietet könnte der Mieter 15% Mietminderung allein für den Ausfall der Dusche geltend machen, für den generellen Ausfall von Warmwasser 30%…

Könnte der Eigentümer der Wohnung, der selber drin wohnt, von der Verwaltungsfirma ober Gemeinschaft finanziellen Ausgleich für die Probleme erhalten, also sowas wie Schmerzensgeld (kann nicht mehr duschen, waschen, spülen) und Schadenersatz (muss Wäsche zur Wäscherei bringen)?

Danke schonmal!

Hallo,

finanziellen Ausgleich für die Probleme erhalten, also sowas wie Schmerzensgeld (kann nicht mehr duschen, waschen, spülen)

Diese Schmerzen dürften wohl kaum zu beziffern sein.

und Schadenersatz (muss Wäsche zur Wäscherei bringen)?

Kann man den Schaden beziffern? Schadenersatz wäre ohnehin die falsche Anspruchsgrundlage, wenn hier ein Verschulden der Wohneigentümergemeinschaft, der Verwaltungsfirma oder eines anderen Eigentümers ausgeschlossen werden kann. Die Frage wäre also, ob jemand schuldhaft die Instandhaltung unterlassen hätte.
Tendenziell hat hier der Eigentümer einfach Pech. Ganz genau wird sich dies allerdings nur bei genauer Kenntnis der Umstände und vertraglichen Gestaltungen klären lassen. Eventuell existieren auch Versicherungen, die für solche schäden eintreten.

Grüße