Kein Winterdienst, Postbote stürzt, wer haftet?

Hallo,

Herr Paul-Fels wohne allein in eigenem Haus. Er habe eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, aber keine Grundstücks- und Hauseigentümer-Haftpflichtversicherung.

Gesetzt den Fall, der Postbote stürze bei Glatteis auf der nicht von Schnee und Eis befreiten Grundstückseinfahrt von Herrn Paul-Fels und breche sich ein Bein.

Kommt Herrn Paul-Fels’ Private Haftpflichtversicherung für den dem Postboten entstandenen Schaden auf?

Gruß
Uwe

Hallo,

in den meisten (neueren) PHV´s ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit enthalten. Allerdings meist nur bis max. 3 Wohneinheiten.
Hierzu immer den Vers.-Vertreter befragen!

VG René

Hallo,

in den meisten (neueren) PHV´s ist eine Haus- und :Grundbesitzerhaftpflicht mit enthalten. Allerdings meist nur
bis max. 3 Wohneinheiten. :Hierzu immer den Vers.-Vertreter befragen!

Super: Wenn die Haftpflicht eh zahlt, dann brauche ich ja weder zu räumen, noch zu streuen :wink:. Ganz so einfach ist das aber nicht :wink:.

Mein Tipp wäre:
Bei Personenschäden immer einen Anwalt einschalten , welcher z.B. prüft, ob eine Versicherung für den Schaden aufkommt.

VG René

Super: Wenn die Haftpflicht eh zahlt,

Wer hat das gesagt ? Dass der Schanden der Versicherung gemeldet werden sollte, steht aber außer Zweifel.

dann brauche ich ja weder zu räumen, noch zu streuen :wink:.

Dann hst Du Deinen Versicherunsgvertrag nicht gelesen.

Ganz so einfach ist das aber nicht :wink:.

Da sind wir einer meinung

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten! Wie wäre es denn, wenn Herr Paul-Fels für eine Weile VERREIST und aufgrund seiner ABEWESENHEIT keinen Winterdienst betreiben KANN?

Mutet die Versicherung ihm dann zu, für jene Zeiten einen Winterdienst-Dienstleister mit dem Winterdienst auf seinem Grundstück zu beauftragen?

Gruß
Uwe

Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten! Wie wäre es denn,
wenn Herr Paul-Fels für eine Weile VERREIST und aufgrund
seiner ABEWESENHEIT keinen Winterdienst betreiben KANN?

Dann muss er einen beaufteagen.

Mutet die Versicherung ihm dann zu,

Nicht die Versicherung mutet das zu, sondern die Rechtslage, die einen Immobilienbesitzer für bestimmte Ereignisse haften läßt.

für jene Zeiten einen Winterdienst-Dienstleister mit dem Winterdienst auf seinem Grundstück zu beauftragen?

Es muß ja kein professioneller Dienstleister sein. Ein zuverlässiger Freund, Verwandter oder Nachbar tut es auch.

kleiner Nachtrag
Hallo,

Mein Tipp wäre:
Bei Personenschäden immer einen Anwalt einschalten, welcher z.B. prüft, ob eine Versicherung für den Schaden aufkommt.

Warum zwei Anwälte bemühen?
Denn im übertragenen Sinn, ist doch einer schon, in der Haftpflicht diesbezüglich mit drin!

VG René