Hallo wir sind eine Grossfamilie mit 6 Kindern.5 davon sind Schulkinder und besuchen eine Schule.Unser grosser Sohn ist 22 und macht im Moment noch nichts weil er sich noch nicht sicher ist was.Und genau deswegen meine frage.Wir bekommen kein Wohngeld ,weil mein grosser weder eine Bescheinigung von der Schule hat noch von einem Arbeitgeber.Aber ist das denn rechtens,warum kann man ihn dann nicht aus dem Antrag rauslassen.Ich kann doch meinen Sohn nicht rausschmeissen nur damit ich Wohngeld krieg.Das hat man uns auf dem Amt empfohlen.ich finde das eine frechheit.Kennt sich hier jemand damit aus?Mfg uschi238
Da wird davon ausgegangen, dass ein junger mann von 22 Jahren nicht einfach nichts tun kann/darf. Auch wenn er noch nicht weiß, was er letztendlich machen wird, bzw. welche Ausbildung er absolvieren wird, kann er mindestens eine Arbeit im Geringverdienerbereich ausüben. Jeder dem Grunde nach arbeitsfähiger Mensch muss arbeiten und kann Unterstützung nur soweit erhalten, so weit er seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit decken k a n n. Wenn er nicht arbeiten m ö c h t e, kann eben keine Unterstützung gewährt werden. Alles Gute für Sie, damit Sie Ihren Sohn auf dem Weg in ein selbständiges Leben gut begleiten können.
Ja sie haben vielleicht recht mit meinem Sohn,aber nicht mein Sohn wollte Wohngeld beantragen sondern wir.
hallo ich kann deinen ärger verstehen , deinen grossen kannst du aber leider wirklich nicht aus dem antrag rauslassen weil wohngeld abhängig vom einkommen ist und anhand der „haushaltsmitglieder“ errechnet wird .und das das amt bescheinigungen bzgl schule oder arbeitgeber haben möchte ist verständlich damit soll leistungsmissbrauch verhindert werden (es könnte ja auch sein das dein sohn einen job hat bei dem er 5000€ netto verdient und euch 2500€ kostgeld unter der hand gibt )
jetzt weiss ich natürlich nicht ob du für dich und deine kinder noch ergänzende leistungen von jobcenter bezieht - wenn das der fall ist gibt es ebenfalls kein wohngeld den man kann nur eine sozialleistung bezieht hartz4 (alg1,alg2, ergänzende alg2 ) oder wohngeld und wohngeld ist wie schon erwähnt einkommens abhängig ,als einkommen zählt lohn ,kindergeld unterhaltszahlungen usw ( wobei kindergeld und unterhalt nur provisorisch angerechnet wird ) es zählt das gesamteinkommen aller „haushaltsmitglieder“ !
was du versuchen kannst um doch noch wohngeld zu bekommen :
schick deinen sohn zum arbeitsamt dort soll er sich arbeitsuchend melden und eine berufsberatung machen … dann kannst du mit den schreiben vom arbeitsamt einen neuen antrag auf wohngeld stellen …so kannst du zumindest nachweisen das er im moment kein einkommen hat !
wenn dein sohn sich für eine richtung entschieden hat … da gibt es noch einige möglichkeiten an finanzieller unterstützung für deinen sohn die er beantragen kann … wenn du fragen dazu hast kannst du dich gerne nochmal bei mir melden ich gebe dir gerne auskunft darüber was alles möglich ist !!
lieben gruss nancy
Danke für deine Antwort.Also muss ich jetzt zu meinem Sohn gehen ,der fleissig Bewerbungen schreibt und zu vorstellungsterminen geht,von denen er absagen kriegt,sagen,pass auf Junge du bist schuld das der rest der familie kein Wohngeld kriegt,sieh zu das du dich arbeitslos meldest oder pack deine tasche und geh.Was mich so stört ist,das es Wohngeld für Mischhaushalte gibt,wo 2 oder 3 Personen Hartz Empfänger sind,die keins kriegen und der rest der Bedarfsgemeinschaft kriegt Wohngeld.
oh nein um gotteswilles so habe ich nicht gemeint ,das du deinem sohn die schuld in die schuhe schieben und ihn vor die tür setzen sollst .
das mit dem arbeitsamt war nur eine idee - damit du etwas amtliches in der hand hast das dein sohn derzeit kein eigenes einkommen hat -den das ist das was die wohngeldstelle haben will .
oder du sprichst persönlich bei der wohngeldstelle vor und erklärst die situation (nimmst vielleicht noch die absagen mit) den auch die wohngeldstelle hat die möglichkeit einzelfall-entscheidungen zu treffen !
wohngeld für mischhaushalte mit 2-3 personen die hartz empfänger sind die kein wohngeld beziehen und der rest wohngeld bezieht gibt es sooo auch nicht .
wohngeldberechtigt ist immer der hauptmieter einer wohnung und der muss einkommen /lohn aus haben ! bekommt ein hauptmieter jedoch hartz leistungen besteht kein anspruch auf wohngeld da in den hartz leistungen die wohnkosten usw bereits mit eingrechnet sind !
handelt es sich jedoch um eine wg , wo jede person ein eigenes zimmer gemietet hat über einen eigenen mietvertrag verfügt so kann jeder quasi für sein angemietetes zimmer wohngeld beantragen vorrausgesetzt das eigenes einkommen vorhanden ist (das sind aber meist nur pfennigbeträge die das amt zahlt -lohnt sich also kaum )
man darf auch nicht vergessen das wohngeld nur ein zuschuss zur miete ist und nicht die volle miete von der wohngeldstelle übernommen wird !!
an deiner stelle würde ich widerspruch gegen den ablehnungsbescheid einlegen und um einen persönlichen termin bitten !
Bei einem Wohngeldantrag muss das gesamte Haushaltseinkommen nachgewiesen werden und es ist nicht so recht verständlich, dass ein 22-Jähriger einfach nichts tut (keine Ausbildung, keine Schule, kein Studium, keine Arbeit - nichts). Wenn der Sohn mit einem Einkommen zum Haushalt beitragen würde, wäre das eher zu verstehen. Er kann ja mal beim zuständigen Jobcenter Arbeitslosengeld-II beantragen. Aber auch hier wird er angehalten, seinen Lebensunterhalt aus eigenem Bemühen sicher zu stellen.
Ja sie haben vielleicht recht mit meinem Sohn,aber nicht mein
Sohn wollte Wohngeld beantragen sondern wir.
Hallo uschi238,
Danke für Deine Anfrage Ich kann Deine Empörung nachempfinden.
Leider hatte ich mit so etwas noch nie zu tun oder noch nicht gehört, so dass
ich Dir leider nicht helfen kann. Hoffe Du hast von anderer Seite eine hilfreiche Nachricht erhalten.
Viel Glück
Puddelchen