moin,
angenommen jemand ohne wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt in D hat bei einer bank in D ein depot
wie sind die einkünfte zu versteuern ? kann er den sparerfreibetrag nutzen ?
danke
gruß inder
moin,
angenommen jemand ohne wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt in D hat bei einer bank in D ein depot
wie sind die einkünfte zu versteuern ? kann er den sparerfreibetrag nutzen ?
danke
gruß inder
Hallo…
derjenige könnte ggf. beschränkt steuerpflichtig sein. Dafür werden inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG benötigt. Hierz.B. Dividenen, wenn der Schuldner seinen Sitz in D hat; sonstige Zinsen wenn durch inl. Grundbesitz abgesichert. Weitere Fälle sind im genannten § aufgeführt.
Sparer-FB, WK-Pauschale u. ähnliche Vergünstigungen werden nicht gewährt §50 Abs. 1 EStG.
Zusätzlich sind bei Vorliegen von inl. Einkünften auch die Regelungen evtl. vorhandener DBA’s zu beachten.
Gruß
Tommel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Inder,
meine Antwort in
/t/est-zinsbesteuerung-beschraenkte-steuerpflicht/38…
gilt immer noch.
Zinsen werden bei beschränkter Steuerpflicht nicht versteuert, sondern nur im Wohnsitzstaat.
und für dich noch interessant:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Schöne Grüße
C.