Hi Rechtsexperten,
da ist ein Zeitarbietr, dessen Vertrag nach 2,5 Jahren am 22.12.06 auslief und nicht mehr verlängert wurde.
Zum Zeitpunkt, als er erfuhr, dass der Vertrag nicht (wie üblich) verlängert wurde, war so knapp vor dem Vertragsende, dass der zustehende Jahresurlaub nicht mehr komplett genommen werden konnte.
Am 15.01.07 bekam er dann endlich seine „Papiere“. Diese bestanden jedoch nur aus einer Arbeitsbescheinigung fürs Amt, die alte Lohnsteuerkarte und der übliche Lohnsteuerbeleg.
Auf der Lohnabrechnung waren korrekt die im Dezember genommenen Urlaubstage und die angesammelten Stunden aus dem Zeitkonto.
Nicht abgerechnet wurden die noch nicht genommenen 7 Urlaubstage.
Ein Zeugnis wurde nicht erteilt.
Wie würden in so einem Fall die Experten handeln?
Was ist mit den nicht genommenen Urlaubstagen?
Welche Art des Zeugnisses würde empfohlen werden ?
Es würde mich sehr interessieren wie ein Experte in einem solchen Fall handeln würde.
vielen Dank
BJ