Kein Zeugnisverweigerungsrecht?

Hallo Experten,

angenommen Halter A bekommt die Auflage zukünftig Fahrtenbücher für seine Fahrzeuge zu führen und kommt dieser Auflage auch gewissenhaft nach. Leider wird ein Familienangehöriger bald darauf mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so dass der Halter Post bekommt und nach dem Fahrer gefragt wird.

Kann dieser sich nun auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und in diesem Zusammenhang die Vorlage des kompletten Fahrtenbuches verweigern, ohne dass ihm anderweitig ungemach droht?

Für eure Antworten vorab vielen Dank!

Knipser

Hallo,

der Halter darf gerne vor Gericht die Aussage verweigern, das ist sein Recht.

Das Fahrtenbuch muss er vorlegen. So wie auch LKW-Fahrer Fahrtenschreiberscheiben vorlegen müssen…

Ich vermute die Fahrtenbuchauflage war nicht ohne Grund, oder?

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

durch Nachdenken folgt:

  • Ein Auto wird geblitzt
  • Der Halter war es nicht
  • Angaben zum Fahrer macht er nicht, sei es, dass er sich nicht erinnern kann oder sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft
  • Er bekommt eine Fahrtenbuchauflage, damit die Behörde in Zukunft auch ohne Aussage des Halters den Fahrer leicht ermitteln kann
  • Das Auto wird wieder geblitzt
  • Nun will der Halter die Herausgabe des Fahrtenbuchs wegen eines Zeugnisverweigerungsrechts unterlassen

Kann das sein? Wofür wäre dann ein Fahrtenbuch überhaupt gut? Und wie würde man denn den rasenden Angehörigen zum Schutz der Allgemeinheit aus dem Verkehr ziehen können? Beschatten wie Sexualstraftäter nach der Sicherungsverwahrung oder wie?

VG
EK

Und wie würde man denn den rasenden Angehörigen zum Schutz der
Allgemeinheit aus dem Verkehr ziehen können?

das auto zwangsstilllegen. mal sehen, wie lange es dauert, bis der halter das fahrtenbuch oder den namen rausrückt!

Hallo,

ist Folter nicht verboten?

VG
EK

1 Like

Hallo,

er kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen (wurde schon höchstrichterlich entschieden). Weigert er sich dennoch, könnte im Extremfall eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume stattfinden. um das Fahrtenbuch aufzufinden.

Gruss

Iru

nenn es gesundheitsfördernde maßnahme!

Hallo,
die Auflage des Fahrtenbuchs erfolgte ja (auch), um keine Zeugenaussage zu benötigen sondern es bei Bedarf schriftlich zu haben, wer gefahren ist.
Die Wahrscheinlichkeit, daß das Fahrtenbuch etwas genauer angesehen wird, ob da z.B. nicht versucht wurde zu manipulieren, dürfte mit der Weigerung nicht sinken.

Cu Rene

Hier stellt sich aber doch gerade die Frage, ob sich der Halter mit der Vorlage selbst belasten muss? Oder stell die Vorlage ansich noch kein Zeugnis im Sinne von § 52 StPO dar?

er kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen
(wurde schon höchstrichterlich entschieden).

Das ist doch mal eine Aussage mit der man arbeiten kann. Kennen Sie hierzu das Aktenzeichen?

Weigert er sich
dennoch, könnte im Extremfall eine Durchsuchung der Wohn- und
Geschäftsräume stattfinden. um das Fahrtenbuch aufzufinden.

Was ja auch nix nützt, wenn das Fahrtenbuch nie geführt wurde, bzw. die entsprechende Seite fehlt.

durch Nachdenken folgt:

  • Ein Auto wird geblitzt
  • Der Halter war es nicht
  • Angaben zum Fahrer macht er nicht, sei es, dass er sich
    nicht erinnern kann oder sich auf ein
    Zeugnisverweigerungsrecht beruft
  • Er bekommt eine Fahrtenbuchauflage, damit die Behörde in
    Zukunft auch ohne Aussage des Halters den Fahrer leicht
    ermitteln kann
  • Das Auto wird wieder geblitzt
  • Nun will der Halter die Herausgabe des Fahrtenbuchs wegen
    eines Zeugnisverweigerungsrechts unterlassen

Dafür muss ich nicht nachdenken - das war die Aufgabenstellung.

Kann das sein?

Und das war die Frage, die ich stellte.

Wofür wäre dann ein Fahrtenbuch überhaupt gut?

Das wäre die nächste Frage. Es gibt ja bekanntlich viele Dinge die keinen Sinn ergeben. Erst recht, wenn sie von einer Behörde kommen.

Und wie würde man denn den rasenden Angehörigen zum Schutz der
Allgemeinheit aus dem Verkehr ziehen können?

Ehrliche Antwort? Indem man ihn auf frischer Tat ertappt.

Beschatten wie
Sexualstraftäter nach der Sicherungsverwahrung oder wie?

Zugegeben, das wäre auch eine Möglichkeit. Und wo ist jetzt die Antwort auf die Frage???

Und wie würde man denn den rasenden Angehörigen zum Schutz der
Allgemeinheit aus dem Verkehr ziehen können?

das auto zwangsstilllegen. mal sehen, wie lange es dauert, bis
der halter das fahrtenbuch oder den namen rausrückt!

Auch diese Idee hilft doch nicht wirklich. Dann wechselt halt mal eben über Nacht der Halter und schon ist man wieder beim Anfang.

ist Folter nicht verboten?

Sind sinnlose Kommentare nützlich?

Hallo,
Nebenbei: §31a StVZO http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__31a.html ist wohl eindeutig. Es nicht vorzulegen ist schon mal eine Ordnungswidrigkeit für sich.

…Vorlage ansich noch kein Zeugnis…

IANAL, aber so würde ich das sehen. Möglicherweise ist der Begriff Beweismittel falsch, aber in diese Richtung würde ich es einordnen.

Cu Rene

Hallo

Das ist doch mal eine Aussage mit der man arbeiten kann.
Kennen Sie hierzu das Aktenzeichen?

BverwG in DAR 1972 26/27

BverwG, 11 B 7.95

Was ja auch nix nützt, wenn das Fahrtenbuch nie geführt wurde,
bzw. die entsprechende Seite fehlt.

Kostet so oder so ein Bussgeld.

Gruss

Iru