Hallo Experten,
angenommen Halter A bekommt die Auflage zukünftig Fahrtenbücher für seine Fahrzeuge zu führen und kommt dieser Auflage auch gewissenhaft nach. Leider wird ein Familienangehöriger bald darauf mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so dass der Halter Post bekommt und nach dem Fahrer gefragt wird.
Kann dieser sich nun auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und in diesem Zusammenhang die Vorlage des kompletten Fahrtenbuches verweigern, ohne dass ihm anderweitig ungemach droht?
Für eure Antworten vorab vielen Dank!
Knipser