Kein Zugang zur Waschküche-Was kann Mieter tun?

Hallo zusammen.

Man stelle sich folgendes vor. Mieter A darf laut Mietvertrag eine Waschküche des Hauses mitbenutzen. Für den Extra-Schlüssel der Waschküche ist allerdings nicht der Vermieter, sondern ein anderer (!) Vermieter Z zuständig. A wendet sich an Z, der jedoch keinen Schlüssel herausgeben möchte, da A sich zur Zeit nur ein bis zwei Wochen sich in der Wohnung/Ort aufhält.
Die ‚wenige’ Zeit, die A dort verbringt, wird ihm wohl kaum das Recht auf die Waschküche versagen? Ist das ein Grund für die Mietminderung?
Oder heißt „Waschküche darf benutzt werden“, dass der Mieter nicht zwingend ein Recht darauf hat?
Was ist denn nun mit der Wäsche von A? Muss der Vermieter die Kosten anteilig für das Waschen anderswo ersetzen?

Vielen Dank & Schöne Grüße
Disap

hallo disab,

ich würde den vermieter
ansprechen,ihn auf
das verhalten von z hin-
weisen und um abhilfe
bitten.

sollte das nicht helfen,
dann einen nachbarn
um den schlüssel bitten
und waschen.

man kann den schlüssel
eventuell ausleihen und
beim schlüsseldienst
heimlich ( !! )
nachmachen lassen.

mfg

kunde3

Moin moin.

sollte das nicht helfen,
dann einen nachbarn
um den schlüssel bitten
und waschen.

Na ja, wenn A keinen Sclüssel von Z bekommt, so heisst das ja (indirekt), dass Z den A in der Waschküche nicht haben will und ihm den Zugang untersagt.

man kann den schlüssel
eventuell ausleihen und
beim schlüsseldienst
heimlich ( !! )
nachmachen lassen.

Auch, wenn ich solche Möglichkeiten natürlich immer gerne höre, aber rechtlich in Ordnung wäre das ja nicht.

Soll also heissen, A hat, obwohl ihm im Mietvertrag die Waschküche als benutzbar dargestellt wird, nur die Möglichkeit, sich den Schlüssel heimlich nachmachen zu lassen oder den Nachbarn auf den Knien anzubetteln, dass dieser ihm den Raum aufschließt? Wäre das nicht schon ein Grund für eine Abmahnung - sowohl für A als auch für den freundlichen Nachbarn?
Aber gute Idee.

MfG
Disap

Hallo,
heimlich den Schlüssel nachmachen würd ich auf keinen Fall. Da find ich eine mietvertragliche „AufdenKnienAnbettel-Klausel“ doch schon viel sympathischer.
Aber:
der Mietvertrag sieht die Nutzung der Waschküche vor,
der Mieter hat keine Möglichkeit sie zu benutzen,
also sollte er sich an den VM wenden, mit der bitte, den vertragswidriegen Zustand - wie auch immer - zu beseitigen.

Grüße,
Dietmar

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Guten Tag.

der Mietvertrag sieht die Nutzung der Waschküche vor,
der Mieter hat keine Möglichkeit sie zu benutzen,
also sollte er sich an den VM wenden, mit der bitte, den
vertragswidriegen Zustand - wie auch immer - zu beseitigen.

Und wenn dieser das nicht macht, wo sind die Rechte des Mieters?
Stellt sich auch wieder die Frage: Was ist in der Zwischenzeit? Der Mieter muss einen Aufwand betreiben, um zum Waschsalon zu kommen - wer zahlt das? Wie gesagt, es ist ein wertragswidriger Zustand, geht der wirklich zu Lasten des Mieters?

MfG
Disap

Hallo,
wenn ein nicht unbedeutender Mangel an der Mietsache besteht, stehen dem Mieter im allgemeinen das Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB und zum Schadensersatz gem. §536 a BGB und unter bestimmten Bedingungen sogar das Recht der fristlosen Kündigung gem. § 543 BGB zu.

Zunächstmal kann der Mieter für die Zeit, in der der Mangel besteht, den Mietziens um einen angemessenen Betrag kürzen.
Für den Fall einer nichtwährten Nutzung einer vertraglich zugesicherten Waschküche gibt es diverse Urteile deutscher Gerichte, die Minderungen im Bereich zwischen 5% und 10% annerkannt haben:
LG Münster WM 98, 723;
AG Köln WM 83, 122;
AG Koblenz WM 80, 112;
AG Osnabrück WM 90, 147
(WM = Wohnungswirtschaft und Mietrecht)
Das Recht zur Minderung besteht ab Auftreten des Mangels,
jedoch nicht rückwirkend, wenn man den Mangel zum Beispiel im ersten Monat einfach hingenommen hat.

Aus reiner freundlichkeit würde ich persönlich, dem VM den Mangel mitteilen und ihn bitten, ihn innerhalb einer kurzen Frist zu beseitigen, da ich ansonsten die Miete kürzen würde. Bei der Kürzung würde ich mich im unteren Bereich bewegen (also 5% vieleicht auch nur 3%).

Dabei würde ichs erstmal belassen. Und abwarten was passiert.

Grüße,
Dietmar

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