Hallo zusammen.
Man stelle sich folgendes vor. Mieter A darf laut Mietvertrag eine Waschküche des Hauses mitbenutzen. Für den Extra-Schlüssel der Waschküche ist allerdings nicht der Vermieter, sondern ein anderer (!) Vermieter Z zuständig. A wendet sich an Z, der jedoch keinen Schlüssel herausgeben möchte, da A sich zur Zeit nur ein bis zwei Wochen sich in der Wohnung/Ort aufhält.
Die ‚wenige’ Zeit, die A dort verbringt, wird ihm wohl kaum das Recht auf die Waschküche versagen? Ist das ein Grund für die Mietminderung?
Oder heißt „Waschküche darf benutzt werden“, dass der Mieter nicht zwingend ein Recht darauf hat?
Was ist denn nun mit der Wäsche von A? Muss der Vermieter die Kosten anteilig für das Waschen anderswo ersetzen?
Vielen Dank & Schöne Grüße
Disap