n’Abend,
ist es richtig, dass Trafos, genau wie Akkus, im Falle des Kaputtgehens nur bis zu einem halben Jahr nach Kaufdatum ohne Zusatzkosten umgetauscht werden? Oder gilt auch hier, wie für sonst alle technischen Produkte, die 2-jährige Pflichtgewährleistung? mfG
Hallo,
ist es richtig, dass Trafos, genau wie Akkus, im Falle des
Kaputtgehens nur bis zu einem halben Jahr nach Kaufdatum ohne
Zusatzkosten umgetauscht werden? Oder gilt auch hier, wie für
sonst alle technischen Produkte, die 2-jährige
Pflichtgewährleistung?
für Trafos und Akkus gilt die gleiche Gewährleistung wie für alle anderen Sachen auch, nur muß nach Ablauf eines halben Jahres - wie bei allen anderen Sachen auch - der Verbraucher nachweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes schon bestand.
Gruß
Christian