Keine 2-Jahresfrist mehr bei Entzug der FE?

Hallo,

stimmt es das es ein neues Gesetz gibt, das sagt, das die 2 Jahresfrist
nach Entzug des Führerscheins aufgehoben/abgeschafft ist? Ich meine, man musste ja den Führerschein total neu machen wenn man die Frist 2 Jahre nach Entzug verstreichen lässt. Ich habe schon viel gegoogelt, habe aber leider viele Antworten erhalten von denen ich glaube das sie von Unwissenden oder Besserwissenden verfasst wurden.

Kann mir jemand sagen wo ich das „neue Gesetz“ nachlesen kann, wenn es das überhaupt geben sollte?

MfG Frank

Guten Morgen

Es ist tatsächlich so. Der Führerschein muss nicht mehr neu gemacht werden, also Fahrschule etc. Gilt auch rückwirkend, also auch wenn der Schein schon vor mehr als 10 Jahren entzogen wurde als es die 2 Jahresregelung noch gab. Allerdings wird bei Antrag auf Wiedererteilung wahrscheinlich eine MPU angeordnet.

Ausnahme wären nicht mehr vorhandene Kenntnisse zum Führen eines KFZ, dies müsste die FES aber feststellen.

Gruss vonsales

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ist es ausschlaggebend ob der Führerschein in der Probezeit
entzogen wurde oder nach Ablauf der Probezeit?

Gruß Frank

Hallo,

Hier kannst Du weitere Infos bekommen:

http://www.kba.de/cln_016/nn_124740/DE/Punktsystem/F…

mfg

nutzlos

ja in der fev steht geschrieben, die führerscheinstelle k a n n auf die prüfung verzichten, wenn die annahme besteht, die fähgkeiten zum sicheren führen eines kfz nicht verloren zu haben.

also genaugenommen eine kann regelung. am besten die wiedererteilung beantragen und einfach abwarten wass beigebracht werden muss.
hauptmann