Keine Abfindung nach über 45 Jahren?

Hallo zusammen,

der Fall ist folgender. Es gibt einen Mann, der seit über 45 Jahren bei ein und derselben Firma arbeitet. Er hat sich nie was zu schulden kommen lassen und war so gut wie nie krank. Weiterhin ist er Mitglied in der IG-Metall und die Firma hat einen Betriebsrat (falls das irgendwie wichtig sein könnte für die Entscheidung). Die Firma beschäftigt etwa 650 Mitarbeiter und die aktuelle Auftragslage ist, im Vergleich zu den „Krisenjahren“ der letzten Zeit, mehr als gut. Diese gute Auftragslage wird dem Mann auch als Grund genannt warum keine Abfindung gezahlt werden kann. Er wird demnächst 63 und ist an Krebs erkrankt. Deswegen will oder besser muss er aufhören. Finde ich irgendwie schade, dass einem langjährigen und treuen Mitarbeiter nicht mal ein wenig Abfindung gezahlt wird. Ich denke mal das Argument, dass man bei anderen Firmen soviel Tausend Euro bekommt, wie man Jahre in der Firma gewesen ist bringt nichts, oder?

Hat jemand ne Idee?

Mfg
Martin

Hallo,

zunächst: Ich bin nicht mehr im Job und daher nicht ganz auf dem Laufenden. Gerne sage ich aber dazu, was ich weiß (und was zumindest noch vor ein paar Jahren richtig war):

  1. Natürlich ist es eine Schande, wenn man so jemand einfach im Regen stehen lässt.
  2. Es gibt aber zunächst kein Recht auf Abfindung, auch wenn sich oft vor Gericht eine erstreiten lässt.
  3. Dem Mann ist aber nicht aus betrieblichen Gründen gekündigt worden, sondern entweder aus Gründen der Krankheit (und das ist leider rechtmäßig, wenn ein Arbeitgeber zu viele Nachteile aus der Krankheit den AN hinnehmen muss wie Fehlzeiten, teure Vertretungen usw.) oder der AN hat selbst gekündigt, weil er krank ist. Dann kann man erst recht keine Abfindung verlangen, weil der AG ja nix dafür kann.

Das sieht leider nicht gut aus. Die letzte Möglichkeit ist, dass sich der Betriebsrat für ihn ins Zeug legt, aber ich glaube nicht, dass das viel nützen wird. Stichwort: Präzedenzfall.

Gruß
Bolo2L

Bedauerlich - ja, aber eben normal. Eine Abfindung kann häufig bei betriebsbedingter Kündigung ausgehandelt werden (siehe z.B. http://www.abfindunginfo.de/anspruch.htm) … die liegt hier aber nicht vor. Etwas ganz anderes ist, ob es für so lange Betriebszugehörigkeit soziale Fürsorgeleistungen des Arbeitgebers gibt. Dafür sind aber das Unternehmen, eventuell der Betriebsrat Ansprechpartner. Es könnte jedoch auch sein, dass im Taifvertrag so etwas vereinbart ist, dann kann auch die Gewerkschaft noch helfen. Ansonsten besteht keine Chance.

Toi, toi, toi

Ernst-Erwin

Hallo Martin,
aus deiner Beschreibung geht nicht ganz hervor ob der Mann gekündigt wurde. Er sollte auf jeden Fall sich mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen und seinen Fall mit Ihm besprechen und wenn er da nicht weiter kommt, kann er als IG-Metall-Mitglied ja auch dort eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Gruß
Elvira

ich verstehe den grund für abfindung nicht.

vielen Dank für die schnelle Antwort. Im Moment sieht es so aus als ob er Kündigen wird. Er könnte sich natürlich quälen und weiterarbeiten und es dann darauf ankommen lassen vom Arbeitgeber gekündigt zu werden. Aber ich kann verstehen wenn er das nicht wirklich als Option sieht.
Ich werde ihm aber nahelegen mal den Betriebsrat zu kontaktieren.

Mfg

vielen Dank für die schnelle Antwort. Einen Tarif-/Arbeitsvertrag ist leider nicht vorhanden. Zu der Zeit als die Person bei dem Arbeitgeber anfing galt ein Handschlag als Arbeitsvertrag.

auch dir danke für die schnelle Antwort. Bisher ist der Mann krank geschrieben und steht jetzt vor der Wahl, weiterzuarbeiten obwohl es körperlich nicht mehr geht oder zu kündigen. Wenn er weiter arbeitet würde ihm evtl. vom Arbeitgeber gekündigt und er könnte ne Abfindung bekommen. Da das aber nicht wirklich eine Option ist hatte er die Hoffnung auf eine Abfindung auf „Kulanzbasis“.

Gründe für eine Abfindung wären sowas wie: Dankbarkeit für die lange Betriebszugehörigkeit und für das A… aufreisen für die Firma. Weiterhin würde die Firma mehr Geld verlieren wenn der Mann weiterarbeitet und nicht voll einsatzfähig ist…

Lieber Martin,

Ihre Angaben sind zu dünn, um einen abschließenden Ratschlag zu geben.

Grundsätzlich besteht ausschließlich bei betriebsbedingten Kündigungen ein Anspruch auf Abfindung. Ansonsten sind diese Usus bei Kündigungen durch den Arbeitgeber und bei Auflösungsverträgen. Aber natürlich nur dann, wenn der Arbeitgeber ein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat, aber keinen „ordentlichen“ Grund dafür vorweisen kann. Die Abfindung soll sozusagen die Entschädigung dafür sein, dass der Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Beschäftigung verzichtet.

So wie das bei Ihnen klang, scheint ja aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eher nach dem Wunsch des (kranken) Mitarbeiters zu sein. In diesem Fall gibt es, wenn der Arbeitgeber nicht aus Kulanz etwas zahlt, kaum Aussicht auf Erfolg, denn man hätte ja auch nichts, mit dem man „drohen“ könnte (wie sonst, wenn der Arbeitgeber kündigt, die Drohung mit einer Kündigungsschutzklage).

Sollte ich etwas missverstanden haben oder sich weitere Fragen ergeben, dürfen Sie mich gerne noch einmal kontaktieren.

Herzliche Grüße,

picard66

Hallo Martin,
also auf jeden Fall ist selbst kündigen keine wirkliche Option, es sei denn er kann es sich leisten.
Also auf jeden Fall Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen und mit diesem das Weitere besprechen.
Lg elvira

leider ist das so,ich würde ihm raten nicht auf zu hören, da er an Krebs erkrankt ist würde ich einen Schwerbehindertenantrag stellen sollte er 50% bekommen ist er unkündbar was er jetzt auch schon ist, auf Grund seines Alters und Betriebszugehörigkeit. Ich würde weiter Krank feiern und warten bis die Firma auf mich zukommt. nochmal er kann nicht Entlassen werden!!!
nur mit einem Aufhebungsvertrag und da kann man versuchen eine Abfindung zu bekommen.