Keine Abiturzulassung wegen Reizdarmsyndrom?

Hallo,

jemand besucht die FOS/BOS in Bayern.
Der Schüler konnte heute wegen Magen-Darm-Beschwerden nicht in die Schule und war vormittags wieder beim Amtsarzt. Er hat dort halt einen älteren Facharztbefund vorgelegt bei dem er wegen dem Reizdarm untersucht wurde und dazu gesagt, dass er seit ein paar Jahren jeden Tag diese Beschwerden hat und eine rheumatische Ursache sieht, da er auch noch entzündliche Beschwerden hat. Auch sind jeden Tag ungefähr 2 Toilettengäng während des Unterrichts angesagt. Der Amtsarzt meinte nun, dass er denkt es wäre eine psychologische Erkrankungen als Ursache für die Beschwerden und da der Schüler in diesem Schuljahr schon öfters wegen diesen Beschwerden krank war (3 mal), muss er dem Schulleiter berichten, dass auch in Zukunft krankheitsbedingte Fehltage immer wieder auftreten können. Evtl. auch bei der Abschlussprüfung in 3 Wochen. Der Arzt hat auch öfters was mit Ausschluss der Teilnahme zur Prüfung, und Fürsorgepflicht des Schulleiters gesagt. Er kann es auf jedenfall nicht genau feststellen, welche Erkrankung nun vorliegt und sieht eine psychologische Behandlung notwendig, da es auch solche Ursachen haben kann, er muss dem Schulleiter nun bescheid geben. Der Schüler bestätigte auch Müdigkeit und Konzentrationsprobleme tagsüber.
Mir kommt es nun so vor, als wolle man es so darstellen, dass der Schüler schwer krank ist versuchen ihn auf jeden Fall von der Abschlussprüfung in 3 Wochen auszuschließen und der Amtsarzt heute das entsprechende Gutachten für solche Zwecke verfasst. Die Schule schätze ich auch so ein, als wäre man daran interessiert dem Schüler die Prüfung zu verweigern.
Er hat sich dann halt bereit erklärt auch eine psychologische Behandlung machen zu lassen aber dazugesagt, dass er eben eine rheumatische Ursache sehe. Auch finde ich es etwas übertrieben zu behaupten, man wäre wegen 2 1/2 Fehltagen diesbezüglich öfters krank und müsse nun wahrscheinlich von der Prüfung ausgeschlossen werden. Das erste mal davon waren es zwar auch Magen-Darm-Beschwerden, doch da wurde bei einer anderen Untersuchung eine Chemikalie gespritzt, die solche Beschwerden auch hervorrufen kann. Den Amtsarzt hat der Schüler beim ersten Besuch auch dementsprechend über den Verlauf der Untersuchung informiert.
Was sollte man hier also machen? Was sollte man unternehmen, damit man bei der Prüfung in 3 Wochen teilnehmen kann und sagen kann, dass man prüfungsfähig ist?
Wie ist die Rechtslage?

Danke im voraus!

Hallo,

als wolle man es so darstellen, dass
der Schüler schwer krank ist versuchen ihn auf jeden Fall von
der Abschlussprüfung in 3 Wochen auszuschließen und der
Amtsarzt heute das entsprechende Gutachten für solche Zwecke
verfasst.

als wäre man
daran interessiert dem Schüler die Prüfung zu verweigern.

wieso sollte die Schule willkürlich einen Schüler von der Prüfung ausschließen wollen?
Und warum sollte der Amtsarzt - wider besseres Wissen und unter Verletzung seiner Dienstpflicht - da mitspielen?

Gruß
Kreszenz

Es muss ja nicht willkürlich sein, die Lehrer störte es schon, dass der Schüler wegen häufigen und länger andauernden Toilettengängen aufällt, im Vergleich zu den Mitschülern. Vielleicht versucht man ja so Druck auszuüben um ihn etwas einzuschüchtern.
Welcher Sinn dahinter steckt, jemanden wegen diesen medizinischen Gründen nicht zur Abschlussprüfung zuzulassen ist mir auch nicht ganz klar. Ich denke jedenfalls nicht, dass man zu verhindern versucht, dass der Schüler wegen bestimmter Beschwerden abgelenkter ist und man nur will, dass er voll konzentriert die Prüfung belegt.
Mir fällt da auch nur Schikane als Zweck ein, aber vielleicht hat er es ja nur mit überaus pflichtbewussten Menschen zu tun, die Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen wollen.
Kann sich der Schüler nun ohne dass ihm hohe Kosten durch ein neutrales Gegengutachten, wie es Gerichte immer anfordern, entstehen die Prüfungsfähigkeit bescheinigen lassen oder in dieser Situation besser bescheinigen lassen sollte?
Sollte er sich besser nochmal einen Termin beim Facharzt für innere Medizin im Rahmen einer kassenärztlichen Behandlung geben lassen und die Situation schildern und sich eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen? Machen das die Ärzte so überhaupt ohne ein kostenspieliges Gutachten?