Keine Ablesegeräte an der Heizung

Guten morgen alle zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher ob ich das richtige „Brett“ gewählt habe, aber ich brauche dringend Euer fundiertes Wissen.

Also folgendes:

Eine Dachgeschoss Wohnung wurde neu ausgebaut, gut isoliert und mit 2 kleinen
Heizungen ausgestattet.
Der Vermieter hat vergessen, Ablesegeräte an die Heizungen an zu bringen!!
Da der Mieter aber kaum in seiner Wohnung war, hat er nicht geheizt.

Jetzt kommt die Abrechnung: er soll 200,00 € Heizkosten bezahlen. ???

Zum Vergleich wurde die schon alte, daher nach heutigem Standart schlecht isolierte Wohnung neben an genommen. Es wurde der Verbrauch von der viel beheizten, weil schlecht isolierten Nebenwohnung einfach abgeleitet und auf die 33 qm der neuen Wohnung umgelegt = 200,00 € von September bis Februar ohne das geheizt wurde.

Darf der Vermieter das?

Ich wäre Euch für eine Antwort dankbar.

LG Nicoletta

Hallo,

Da der Mieter aber kaum in seiner Wohnung war, hat er nicht geheizt.

Selbst beim Nichtheizen können Kosten entstehen.

Jetzt kommt die Abrechnung: er soll 200,00 € Heizkosten bezahlen.???

Ist doch nicht unbedingt viel für September bis Februar und 33qm.

Zum Vergleich wurde die schon alte, daher nach heutigem Standart schlecht isolierte Wohnung neben an genommen. Es wurde der Verbrauch von der viel beheizten, weil schlecht isolierten Nebenwohnung einfach abgeleitet und auf die 33 qm der neuen Wohnung umgelegt = 200,00 € von September bis Februar ohne das geheizt wurde.
Darf der Vermieter das?

Also wie das berechnet werden darf oder muss hängt von mehreren Faktoren ab. Das hier ist schon mal ein guter Ansatz: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…
Ansonsten sollte man sich auch mal überlegen, ob eine andere Variante unbedingt billiger wäre. Die Geräte zur Heizkostenerfassung und dann vielleicht noch die Beauftragung einer Firma zum Ablesen und Erstellen der Berechnung sind auch nicht umsonst und vom Nutzer zu tragen.
Hinsichtlich des Umstands, dass man selbst nicht die Heizung aufdreht, wäre anzumerken, dass immer auch Grundkosten entstehen, die eben auch verbrauchsunabhängig umgelegt werden. Hinzu kommt, dass die Nachbarn umso mehr heizen, wenn einer nicht heizt. Die heizen dann schließlich für einen mit. Denn ich möchte fast wetten, dass in der Wohnung selten Temperaturen unter Null Grad waren, wobei dann möglicherweise unbemerkt und ungewollt, die Heizung doch anspringen würde.

Angesichts dieser Umstände und der Tatsache, dass der letzte Winter recht zeitig begann, würde ich wegen 200€ keinen Aufstand veranstalten und vielleicht erstmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Also Gespräch und nicht Konfrontation mit Vorwürfen oder Forderungen. Vielleicht gibt es gute Argumente oder der macht es aus Unwissenheit falsch.

Grüße

Hallo,

ElBuffo hat schon soweit alles gesagt. Dazu noch ein kleiner Hinweis: Wenn ein Mieter die Wohnung gar nicht beheizt und dadurch kältebedingte Schäden entstehen, ist der Mieter womöglich schadensersatzpflichtig.

Gruß
Nita

Hallo

und vielen dank erst einmal für Eure Antworten.

Als der Heizungsablesedienst kam, sagte dieser: Keine Ablesegeräte also auch keine Heizkosten, verschulden des Vermieters.

In erster Linie wollte ich wissen, ob diese Aussage stimmt.

Natürlich sind 200,00 € nicht viel, aber eben aus der Luft gegriffen.
Der Eigentümer meinte: das ist eben so!

Ich wollte nur etwas Info, man wird leider ständig irgendwie über den Tisch gezogen und das mag ich nicht, muss schliesslich auch für mein Geld arbeiten. Aber die Aussage des Ablesedienstes war wohl falsch.

Danke und liebe Grüße Nicoletta

Hallo,

so kann man das hier nicht beantworten - ich hoffe, wir sprechen aber immer noch über einen fiktiven Fall?

Wenn im Mietshaus die Verbrauchserfassung für die Heizanlage über eine Ablesefirma läuft - das deutet das Auftauchen eines Ablesers ja nun an - dann kann dieser natürlich nichts ablesen, was nicht angebracht ist.

Wenn der Ableser nicht ablesen kann, wird er grundsätzlich den Verbrauch erst einmal schätzen. Das scheint im Beispielfall auch so zu sein, wenn die nebenan liegende Wohnung z.B. als Vergleichsobjekt für den Verbrauch herhält.

Diese Vorgehensweise ist erst einmal grundsätzlich korrekt.

Jetzt kommt aber der interessante Teil: Wer hat zu verantworten, dass der Verbrauch nicht abgelesen werden konnte? Der Mieter weil er z.B. Möbel vor die Heizkörper bzw. die Ableseröhrchen fest verbaut hat (z.B. bei Einbauküchen)? Oder der VM, der vergessen hat Ableseröhrchen anbringen zu lassen?

Denn nach der Heizkostenverordnung, § 4, besteht die Pflicht die Verbrauchskosten in Mietwohnungen zu erfassen und nach § 7 entweder 50/50 oder 70/30 auf Verbrauch bzw. Grundkosten zu verteilen. Nach § 9a kann der Eigentümer die Kosten schätzen, wenn der Verbrauch nicht erfasst werden kann , etwa durch einen Geräteausfall oder andere zwingende Gründe. Werden die Kosten gar nicht erfasst, hat der Nutzer ein Kürzungsrecht von 15% nach § 12 der Heizkostenverordnung.

Ob der Mieter allerdings gar keine Kosten zu tragen hat, wenn der VM keine Röhrchen hat anbringen lassen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß
Nita