Ich betreibe eine Solaranlage und von meinem Energieversorger habe ich bisher einmal jährlich eine Jahresabrechnung meiner Gutschriften erhalten.
Letztes Jahr habe ich diese schon sehr spät erhalten. Dieses Jahr habe ich gar keine Abrechnung erhalten. Die Gutschrifen gehen zwar auf dem Konto ein, aber Jahresabrechnung, welche ggf. auch Korrekturen zu den Abschlagszahlungen (positiv oder negativ) enthalten kann, ist bis Ende April noch nicht für das abgelaufene Jahr bei mir angegangen. Der Versorger hat auf mehrere Schreiben nicht reagiert.
Wie sieht die Rechtslage aus, ist der Versorger verpflichtet innerhalb einer bestimmten Frist mir die Abrechnungen zu scicken oder darf er sich zeitlassen? Muss er womöglich gar keine Abrechnung schicken?
Guten Morgen Harald_dfcd49,
klick mal dazu den nachfolgenden Link an.
Liebe Grüsse von
ichbinnett
Hallo Harald,
den unten angegebenen Link halte ich für wenig bis gar nicht hilfreich, da du ein ganz anderes Problem beschreibst. Du musst doch aber einen Vertrag mit deinem Energieversorger haben, in dem „eigentlich“ auch solche Sachen wie die jährliche Abrechnung festgehalten sein sollten. Was steht denn im Vertrag?
Gruß
Christa
Ein bekannter von mir wartet nicht auf die Abrechnungen, wer schreibt selbst regelmäßig Rechnungen an den Energieversorger.
machs doch mal so…
Salü,
was sollte Harald mit diesem Link denn anfangen können?
Schöne Grüße
MM
Sich wundern?
Und welche Summe soll auf den Rechnungen stehen?
Photovoltaikanlage, oder?
Es würde mich interessieren, welcher das ist. Hat nix mit der Beantwortung zu tun, nur Interesse.
Ich gehe davon aus, dass du die Zählerstände pünktlich gemeldet hast. Wie Christa schon schrub, wäre der erste Blick in die Verträge. Sollte dort wider Erwartens nichts stehen, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Das heißt, der Versorger hat drei Jahre Zeit nach Ablauf des Kalnderjahres, in dem die Forderung entstanden ist, dir eine Abrechnung zu schicken.
Kurz noch hl. Erfahrungswissen. Wir haben seit 10 Jahren eine PV-Anlage und noch nie Probleme mit den Abrechnungen gehabt. Maximal 2 Wochen nach Meldung der Zählerstände kam die Abrechnung (RWE).
Soon
Hm. Ist das hier nicht etwas anders? Der Versorger ist doch gar nicht derjenige mit der
sondern der Besitzer der Solaranlage. Ergo sollten die drei Jahre für ihn gelten und nicht für den Versorger, der hier versorgt wird.
Gruß
damals
Jetzt hast du mich ganz wuschig gemacht.
Der UP hat mit dem Grundversorger einen Stromliefervertrag. Augrund der Lieferungen der letzten Jahre wird monatlich ein Abschlag an den UP überwiesen. Er hat defintiv erst einmal eine Forderung, Strom gegen Knete. Am Jahresende wird anhand der Zählerstände entschieden, ob es zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommt.
Ich habe mich in meiner Antwort dahingehend unscharf ausgedrückt, dass es sowohl eine Forderung als auch eine Verbindlichkeit sein kann. Allerdings bleibe ich dabei, dass die Verjährungsfrist beim Versorger gilt. Er hat drei Jahre Zeit, eine Rechnung oder Gutschrift zu erstellen.
Soon