Keine Ahnung zum Thema Erziehungsgeld und ähnliche

habe ich. Da ich vermutlich ein Kind bekomme, brauche ich ein paar kurze Infos wieviel Geld man von wem und für wie lange bekommt. Arbeite zur Zeit als Vollzeit. Der Vater steht zum Kind, aber heiraten wollen wir (noch) nicht.

Also was kommt auf uns in finazieller Hinsicht zu ?

Danke

Ein paar Infos:
http://www.next-line.de/next-health/gesundheit/hoffn…
http://www.eltern.de/vorsorge_geld/sozialleistungen/…
http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Artikel/ix_60342…
http://www.bundesregierung.de/top/Schwerpunkte/Famil…

Gruß
Nelly

Link ins www
Hallo Sybille,

erst mal herzlichen Glückwunsch!

Vor stellte ein junger Vater eine ähnliche Frage:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Tschuess Marco.

Hi Sibylle,

ich hatte vor ein paar Tagen an ebendieser Stelle die gleiche
Frage. Mein Tip: sprech´mal mit dem zuständigen Versorgungsamt,
die schicken dir gerne einen Antrag zu, der die
Berechnungsmodalitäten sehr gut darstellt - ich war echt perplex
nach meinen bisherigen Erfahrungen mit Behörden und den
zugehörigen Formularen. Im Prinzip ist es so, dass du ein halbes
Jahr E.-Geld bekommst, falls dein/euer Einkommen ca. 50.000 EUR
nicht überschreitet. Wenn du in einem Haushalt mit dem Vater
zusammenlebst, wird dessen Einkommen natürlich mit zur
Berechnung herangezogen, ihr werdet dann nach deutschem Recht
einem Ehepaar gleichgestellt. Nach diesem halben Jahr erhältst
du weiter E.-Geld nach einer Berechnungsformel, die in etwa
lautet (weiss es nicht auswendig, kann also fehlerhaft sein !!!
Gilt für 3 Jahre Elternzeit):
((Einkommen - 1044 EUR Werbungskosten) * 0,27 - 16470 EUR) *
0,042
Um diesen Betrag MINDERT sich das dir zustehende E.-Geld, ist er
kleiner oder gleich null, bekommst du den vollen Satz, ich
hoffe, die Formel stimmt so halbwegs. Wichtig zu wissen: für die
Berechnung des E.-Geldes nimmt man für das erste Jahr das
Einkommen der Eltern im Geburtsjahr des Kindes heran, für das
zweite Jahr das darauffolgende. Übrigens: wenn du Elternzeit
nimmst, werden deine Einkünfte bis dahin nicht mit herangezogen
zu Berechnung. So - alles nur unter Vorbehalt, genaueres bitte
beim Versogrungsamt erfragen. Wenn du das budgetierte E.-Geld in
Anspruch nehmen willst, ändern sich ein paar Faktoren in der
Formel. Hoffe, etwas geholfen zu haben,

Gruss Peter.

Äh - ich nochmal. falsche Formel…
Sorry,
bei der Formel hab´ich mich vertan. Und zwar: vom Brutteinkommen
werden mind. die Werbungskostenpauschale von 1044 EUR abgezogen.
Weiter vermindert sich dein/euer Brutto pauschal um 27 %. Liegt
dieser Betrag nun über 16470 EUR, vermindert sich das E-Geld um
4,2 % des übersteigenden Betrages bei 2-jährigem Bezug, ich
glaube es waren 6,7 % bei dem budgetierten E-Geld.

Gruss Peter

danke für die schnelle antwort…
werde mich beim versorgungsamt erkundigen

gruß sibylle

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