Keine Akte bei Polizei zur Unfallsache angelegt !

Keine Akte bei der Polizei zur Unfallsache ( PKW ) angelegt!

Ist ein polizeilicher Vorgang umgänglich oder nötig?

  • Wenn mein vorschriftsmäßig geparktes Auto von einem anderen PKW beim Einparken beschädigt wird?

  • Besitzer meldet sich.

  • Polizei nimmt den Vorgang auf, gibt aber später bei Recherchen vor, keinen Vorgang bzw. Akte des Unfalls angelegt zuhaben.

  • Schadenshöhe ca. . 1200.oo €uro

  • Unfallverursacher ist mit einem Polizisten verheiratet.

  • Absicht oder Schlamperei ?

Was ist zu tun ??
Voraus vielen Dank für Eure Bemühungen.
Gruß

Da wäre ein erfahrener Rechtsanwalt vor Ort empfehlenswert, der einmal mit der zuständigen Staatsanwaltschaft telefonieren würde, um die „Vorgehensweise“ der Polizei „inoffiziell“ zu erörtern; bei Vergehen wird anerkannt, wenn man dies auf „kleinem Dienstweg“ regelt, ohne viel Öffentlichkeit.

Da die Verursacherin Ehefrau eines Beamten ist, dürften die anderen Beamten sich eher zurückhalten.
Ein Anwalt wäre schon eine große Hilfe.

-,-

Ist ein polizeilicher Vorgang umgänglich oder nötig?

  • Wenn mein vorschriftsmäßig geparktes Auto von einem anderen
    PKW beim Einparken beschädigt wird?

Wenn der Fall so klar ist, wie oben beschrieben, gibt es üblicherweise lediglich eine Personalienaustauschkarte. Damit kann der Geschädigte seinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.

  • Besitzer meldet sich.

Das ist anständig von ihm. Leider nicht immer gängige Praxis.

  • Polizei nimmt den Vorgang auf, gibt aber später bei
    Recherchen vor, keinen Vorgang bzw. Akte des Unfalls angelegt
    zuhaben.

Das ist normal, siehe oben.

  • Unfallverursacher ist mit einem Polizisten verheiratet.

Was will mir dieser Satz sagen?

  • Absicht oder Schlamperei ?

Gängige Vorgehensweise

Was ist zu tun ?

Den Schaden der gegnerischen Versicherung melden.
Gruß Keki

ich weis nicht so recht was dabei herauskommen soll.
die pol nimmt doch nur die daten auf. wenn die daten den geschädigten bekannt geworden sind was soll dann die pol noch tun??
geht es darum, die person, die sich absolut richtig verhalten hat zu einer geldstrafe wegen der owi aufzuerlegen??
selbst das ist eine ermessensangelegenheit der pol. manchmal geht so was auch mit einer mündlichen verwarnung. durch diese pädagogisch wertvolle verhaltensweise wird der schädigende doch für seine vorgehensweise belohnt. abhauen und dann behaupten man hätte nichts bemerkt sollte hart bestraft werden.

hauptmann

Wie bitte?
Hallöle

Was Anwalt und Staatsanwaltschaft?
Bei einem Blechschaden wird doch nichts großartiges unternommen. Genau genommen, bedarf die ganze Angelegenheit keiner Unterstützung der Polizei. Daten austauschen und der Versicherung melden.
Und gut ist!

Luise

1 „Gefällt mir“

Hallo

danke für die Antwort auf meine Frage.
Doch nicht so einfach ,wie man dies von aussen sieht.
Daten wurden gegenseitig, wie üblich ausgetauscht und wäre auch so abgelaufen.
Aber leider hat der Unfallverursacher nicht seinen Unfall bei seiner Versicherung gemeldet.
Normalerweise macht man dies sofort oder nach 3-4 Tagen.
Ich musste nach 10 Tagen nachfragen, wie es weiter geht.

Dann bekomme ich zur Antwort: Das Gutachten von der Merc. Werkstatt sei überbewertet.
Verlangte einen Kfz-Sachverständigen: Fazit- gleicher Preis zur Instandsetzung.
Schaden bis jetzt immer noch nicht gemeldet.Was bleibt da übrig?

  • Rechtanwalt nehmen
  • und keine Akte bei der Polizei.

Hallo
danke für die Antwort auf meine Frage.
Doch nicht so einfach ,wie man dies von aussen sieht.
Daten wurden gegenseitig, wie üblich ausgetauscht und wäre auch so abgelaufen.
Aber leider hat der Unfallverursacher nicht seinen Unfall bei seiner Versicherung gemeldet.
Normalerweise macht man dies sofort oder nach 3-4 Tagen.
Ich musste nach 10 Tagen nachfragen, wie es weiter geht.

Dann bekomme ich zur Antwort: Das Gutachten von der Merc. Werkstatt sei überbewertet.
Verlangte einen Kfz-Sachverständigen: Fazit- gleicher Preis zur Instandsetzung.
Schaden bis jetzt immer noch nicht gemeldet.Was bleibt da übrig?

  • Rechtanwalt nehmen
  • und keine Akte bei der Polizei ?
  • Jetzt dumm gucken und selbst bezahlen ?----Oder ???

Gruß

Hallo
danke für die Antwort auf meine Frage.
Doch nicht so einfach ,wie man dies von aussen sieht.
Daten wurden gegenseitig, wie üblich ausgetauscht und wäre auch so abgelaufen.
Aber leider hat der Unfallverursacher nicht seinen Unfall bei seiner Versicherung gemeldet.
Normalerweise macht man dies sofort oder nach 3-4 Tagen.
Ich musste nach 10 Tagen nachfragen, wie es weiter geht.

Dann bekomme ich zur Antwort: Das Gutachten von der Merc. Werkstatt sei überbewertet.
Verlangte einen Kfz-Sachverständigen: Fazit- gleicher Preis zur Instandsetzung.
Schaden bis jetzt immer noch nicht gemeldet.Was bleibt da übrig?

  • Rechtanwalt nehmen
  • und keine Akte bei der Polizei ?
  • Jetzt dumm gucken und selbst bezahlen ?----Oder ???

Gruß

Hallo !

Ich verstehe Dich nicht,wo ist das Problem ?

Man hat nach dem Unfall die Daten des Gegners bekommen.
Da wendet man sich selbst an dessen Versicherung und meldet den Schaden.

Dann werden die tätig und wende sich an ihren Kunden,falls der sich nicht rührt.
Und ob die VS das Gutachten des Geschädigten anerkennt ? Muss sie ja nicht.
Dann bestellt sie selbst noch eins.

Weicht es deutlich ab,dann läufts sicher auf ein Gerichtsverfahren hinaus,wenn der Geschädigte nicht damit einverstanden ist.

Und hier kommt sogar der selbe Reparaturpreis heraus. Also kein Problem,oder ?

Wozu braucht man die Polizei oder eine dortige Tatbestandsaufnahme(die bei geringen Schäden nicht gemacht wird) ?
Es geht um die Kosten nicht um die Frage,ob der andere überhaupt dafür verantwortlich war,oder ?
Ist denn jetzt strittig,wer Schuld sei ? Geht nicht aus dem Text hervor.
Der Verursacher hat es immer noch nicht gemeldet,dass er einen Unfall mit Sachschaden hatte ? Aber Du hast es doch dort gemeldet ?

Dann wird sich die VS kümmern. Frage nach,ob Du den Wagen zu den im Gutachten genannten Kosten reparieren lassen kannst.
Bis sich der Verursacher nicht gegenüber seiner VS geäußert hat,wird sie auch keine Reparturfreigabe erteilen können.
Der Verursacher könnte ja immer noch den Schaden abstreiten,die VS kennt sicher zur Zeit nur Deine Version der Angelegenheit.

MfG
duck313

Doch nicht so einfach ,wie man dies von aussen sieht.
Daten wurden gegenseitig, wie üblich ausgetauscht und wäre
auch so abgelaufen.
Aber leider hat der Unfallverursacher nicht seinen Unfall bei
seiner Versicherung gemeldet.

Das ist ganz alleine SEINE Dummheit, SEIN Problem.
Wenn der seine Vertragsbedeingungen nicht einhält (da steht m.W. drin, dass man Schäden innerhalb bestimmter Fristen zu melden hat), das hat doch den Geschädigten nicht zu interessieren.

Normalerweise macht man dies sofort oder nach 3-4 Tagen.
Man musste nach 10 Tagen nachfragen, wie es weiter geht.
Dann bekomme ich zur Antwort: Das Gutachten von der Merc.
Werkstatt sei überbewertet.
Verlangte einen Kfz-Sachverständigen: Fazit- gleicher Preis
zur Instandsetzung.

Auf so einen Quatsch lässt man sich doch nicht ein.
Wenn mir der Verursacher irgendwas erzählt, dann investiere ich doch kein Geld in einen Gutachter. Schließlich muss ich den ja erstmal bezahlen. Und wenn die gegnerische Versicherung sagt, dass das Gutachten (wohl eher ein Kostenvoranschlag!) der MB-Werkstatt ausreichend gewesen wäre (ist bei kleineren Schäden eigentlich immer so!), dann weiß ich nicht, ob die gegnerische Versicherung überhaupt jetzt noch verpflichtet ist, den ggf. unnötig eingeschalteten Gutachter zu bezahlen.

Schaden bis jetzt immer noch nicht gemeldet.Was bleibt da
übrig?

Schaden selber der gegnerischen Versicherung melden, das ist das einfachste.
Man ruft einfach da an:

http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

  • Rechtanwalt nehmen

Könnte man auch.

  • und keine Akte bei der Polizei ?

Wozu auch?
Für einen simplen VU ohne Personenschaden wird doch vermutlich gar keine Akte angelegt. Die Polizei kommt, die Daten werden ausgetauscht (ggf. verifiziert) und die Unfallmitteilungen ausgehändigt.
Ich habe mal ne alte Unfallmitteilung mal herausgekramt - extra für Dich :wink: - da ist ein Kreuzchen gemacht bei „Verkehrsunfallanzeige wird nicht gefertigt; keine weitere Bearbeitung oder Auskunft durch die Polizei“. Das ist ja wohl eindeutig genug!

Also:
Nachdem man sich vom Gegner hinhalten hat lassen, ergreife man selber die Initiative und lasse sich selber die Versicherung des Gegners nennen. Man schreibe diese an und füge Kopien von Gutachten, Unfallmitteilung und Kostenvoranschlag bei. Zudem schreibe man, dass der Verischerte es wohl bislang verpasst habe, den Schaden zu melden. Und dass man den Gutachter auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten hinzugezogen habe.

Was dahinter steckt:

Vermutlich war der Verursacher davon ausgegangen, den vermeintlichen Bagatellschaden selber zu zahlen, um nicht zurück gestuft zu werden.
Der Kostenvoranschlag hat ihn dann erschrocken, er dachte wohl, dass man in betrügerischer Absicht den Schaden künstlich hoch gerechnet habe. Und so wollte er, dass ein Gutachter das neu bewertet. Vermutlich hatte er gehofft, dass man nun selber schon einen Rückzieher machen würde und sagt: „OK, das mit dem Gutachter lass ich mal, statt der 1.500€ laut KV geben Sie mir mal 200€, dann passt das schon.“

Nun steht er plötzlich ziemlich dämlich da.
Der Gutachter hat die Schadenhöhe bestätigt, zudem sind zusätzliche Gutachterkosten angefallen.

Das Versicherungsvertragsgesetz sagt:
§104:
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung verpflichtet.

Als Dritter kann man den Schaden gegen den Verursacher geltend machen ODER sich direkt an dessen Versicherung wenden:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__115.html

Dabei muss man aber eine Frist einhalten:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__119.html

  • Jetzt dumm gucken und selbst bezahlen

Ja klar…

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Aber leider hat der Unfallverursacher nicht seinen Unfall bei
seiner Versicherung gemeldet.

Das ist unerheblich.

Normalerweise macht man dies sofort oder nach 3-4 Tagen.

Normalerweise ja. Das kann aber auch der Geschädigte machen: 01802 5026

Schaden bis jetzt immer noch nicht gemeldet.Was bleibt da
übrig?

  • Rechtanwalt nehmen

Ja, sofort!

  • und keine Akte bei der Polizei.

Das spielt keine Rolle

Gruß Keki

Hallo,

Aber leider hat der Unfallverursacher nicht seinen Unfall bei
seiner Versicherung gemeldet.
Normalerweise macht man dies sofort oder nach 3-4 Tagen.
Ich musste nach 10 Tagen nachfragen, wie es weiter geht.

Hier scheint sich ein Denkfehler eingeschlichen zu haben. Der Fahrer steht in der Pflicht der Haftung. Wenn dieser Schlau ist, übergibt er diese Haftung und auch deren Abwicklung an die Versicherung die er dafür abschlossen hat.
Wenn nicht dann eben nicht.
Das ändert nichts an Ihrem Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher.

Dann bekomme ich zur Antwort: Das Gutachten von der Merc.
Werkstatt sei überbewertet.
Verlangte einen Kfz-Sachverständigen: Fazit- gleicher Preis
zur Instandsetzung.

Wer die Musik bestellt, der zahlt Sie auch. _Wer_ hat den Sachverständigen bestellt?

Schaden bis jetzt immer noch nicht gemeldet.Was bleibt da
übrig?

  • Rechtanwalt nehmen

Ja. Ich schlage vorher noch eine entsprechende Mahnung mir Fristsetzung vor.

MfG Frank Müller