Doch nicht so einfach ,wie man dies von aussen sieht.
Daten wurden gegenseitig, wie üblich ausgetauscht und wäre
auch so abgelaufen.
Aber leider hat der Unfallverursacher nicht seinen Unfall bei
seiner Versicherung gemeldet.
Das ist ganz alleine SEINE Dummheit, SEIN Problem.
Wenn der seine Vertragsbedeingungen nicht einhält (da steht m.W. drin, dass man Schäden innerhalb bestimmter Fristen zu melden hat), das hat doch den Geschädigten nicht zu interessieren.
Normalerweise macht man dies sofort oder nach 3-4 Tagen.
Man musste nach 10 Tagen nachfragen, wie es weiter geht.
Dann bekomme ich zur Antwort: Das Gutachten von der Merc.
Werkstatt sei überbewertet.
Verlangte einen Kfz-Sachverständigen: Fazit- gleicher Preis
zur Instandsetzung.
Auf so einen Quatsch lässt man sich doch nicht ein.
Wenn mir der Verursacher irgendwas erzählt, dann investiere ich doch kein Geld in einen Gutachter. Schließlich muss ich den ja erstmal bezahlen. Und wenn die gegnerische Versicherung sagt, dass das Gutachten (wohl eher ein Kostenvoranschlag!) der MB-Werkstatt ausreichend gewesen wäre (ist bei kleineren Schäden eigentlich immer so!), dann weiß ich nicht, ob die gegnerische Versicherung überhaupt jetzt noch verpflichtet ist, den ggf. unnötig eingeschalteten Gutachter zu bezahlen.
Schaden bis jetzt immer noch nicht gemeldet.Was bleibt da
übrig?
Schaden selber der gegnerischen Versicherung melden, das ist das einfachste.
Man ruft einfach da an:
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Könnte man auch.
- und keine Akte bei der Polizei ?
Wozu auch?
Für einen simplen VU ohne Personenschaden wird doch vermutlich gar keine Akte angelegt. Die Polizei kommt, die Daten werden ausgetauscht (ggf. verifiziert) und die Unfallmitteilungen ausgehändigt.
Ich habe mal ne alte Unfallmitteilung mal herausgekramt - extra für Dich
- da ist ein Kreuzchen gemacht bei „Verkehrsunfallanzeige wird nicht gefertigt; keine weitere Bearbeitung oder Auskunft durch die Polizei“. Das ist ja wohl eindeutig genug!
Also:
Nachdem man sich vom Gegner hinhalten hat lassen, ergreife man selber die Initiative und lasse sich selber die Versicherung des Gegners nennen. Man schreibe diese an und füge Kopien von Gutachten, Unfallmitteilung und Kostenvoranschlag bei. Zudem schreibe man, dass der Verischerte es wohl bislang verpasst habe, den Schaden zu melden. Und dass man den Gutachter auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten hinzugezogen habe.
Was dahinter steckt:
Vermutlich war der Verursacher davon ausgegangen, den vermeintlichen Bagatellschaden selber zu zahlen, um nicht zurück gestuft zu werden.
Der Kostenvoranschlag hat ihn dann erschrocken, er dachte wohl, dass man in betrügerischer Absicht den Schaden künstlich hoch gerechnet habe. Und so wollte er, dass ein Gutachter das neu bewertet. Vermutlich hatte er gehofft, dass man nun selber schon einen Rückzieher machen würde und sagt: „OK, das mit dem Gutachter lass ich mal, statt der 1.500€ laut KV geben Sie mir mal 200€, dann passt das schon.“
Nun steht er plötzlich ziemlich dämlich da.
Der Gutachter hat die Schadenhöhe bestätigt, zudem sind zusätzliche Gutachterkosten angefallen.
Das Versicherungsvertragsgesetz sagt:
§104:
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige innerhalb einer Woche nach der Geltendmachung verpflichtet.
Als Dritter kann man den Schaden gegen den Verursacher geltend machen ODER sich direkt an dessen Versicherung wenden:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__115.html
Dabei muss man aber eine Frist einhalten:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__119.html
- Jetzt dumm gucken und selbst bezahlen
Ja klar…