Keine Antwort auf Widerspruch

Hallo,

 Anfang Januar wurde Widerspruch eingelegt gegen Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. (Hartz IV) Bis heute keine Antwort. Auch Anrufe beim Jobcenter brachten nix, außer schriftliche Auffoderungen  zur Mitwirkung denen auch nachgekommen wurde. Welche Schritte sollten jetzt unternommen wrden? Anwalt? Unterlassungsklage? Wo und wie verfasst man eine solche Klage?
Vielen Dank für Ihre Antworten

Hallo,

lies mal das:

http://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Must…

Die Klage muss Du beim zuständigen Sozialgericht einreichen, eine Anwaltspflicht ist nicht gegeben. Ob es allerdings ratsam ist, das ohne Anwalt zu machen, ist eine andere Frage…

Unterlassungsklage wäre natürlich irgendwie eigenartig, die unterlassen es ja bereits, etwas zu bearbeiten *grins.

Man nennt das Untätigkeitsklage und wenns direkt ans Geld geht, dann kann man direkt damit den Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen, dann geht das ziemlich rasch.
Dazu würde ich aber dringend einen Anwalt befragen. (Das kostet Dich nichts, der stellt Antrag auf Prozesskostenhilfe, die Du bei Hartz 4 ziemlich sicher bekommen wirst).

Häufig hilft aber schon ein deutlicher Brief mit Androhung einer solchen Klage, aber das musst Du natürlich selbst wissen…

Gruß

Hallo

Auch Anrufe beim Jobcenter brachten nix

Mündliches ist so oder so wertlos, da nicht verbindlich, nicht belegbar, rechtlich nicht verwertbar… Kann man sich sparen.

Anfang Januar wurde Widerspruch eingelegt

Dann hatten sie regulär bis Anfang April Zeit, ihn zu bearbeiten und einen Bescheid zu erlassen…sofern denn der Widerspruch nachweislich bei ihnen eingegangen ist. Ohne eine entsprechende Bestätigung von ihnen bzw. ohne einen gerichtssicheren Zustellungsnachweis würde da im Zweifelsfall auch ein Anwalt nicht allzu viel erreichen können.

Wo und wie verfasst man eine solche Klage?

Es besteht zwar kein Anwaltszwang, aber sofern man sich mit den rechtlichen Grundlagen, Formalitäten und Abläufen nicht sehr gut auskennt, sollte man mMn die Finger davon lassen, das „Gerichtliche“ im Alleingang anzugehen. Dafür gibt’s ggf. die Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe und Fachanwälte für Sozialrecht. Ein Anwalt kann anhand der konkreten Umstände auch einschätzen, ob dem Jobcenter zwischenzeitlich ggf. alle für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen/Daten vorgelegt wurden (nachweislich ?) - und auch, wann bzw. ob eine Untätigkeitsklage überhaupt (schon) angesagt ist bzw. welche weiteren Anträge möglicherweise bei Gericht gestellt werden sollten.

LG