Keine Anwort von Ehemann - keine Scheidung?

Hallo,

Hoffe sehr auf Eure Kommentare.

Ehefrau hat einen Anwalt beauftragt, um Scheidung durchzuführen. VOR EINEM JAHR (!).

Bis jetzt ist kein Termin festgesetzt, weil der Ehemann nicht antwortet. (?!)

(Es wurde Prozesskostenhilfe beantragt, bei Ehefrau treffen Bedingungen zu, bei Ehemann wäre es zu prüfen) Beim Ehemann würden die Bedingungen auch zutreffen, nur er hat sich entschieden auf nichts zu antworten, inkl. Schreiben vom Gericht.

Was ist nun möglich, damit Ehe geschieden wird??
Es kann doch nicht sein, dass die Ehe nicht geschieden wird, weil einer einfach die Briefe zurückschickt?

Kann die Anwältin etwas bewirken? Sie wird nämlich auch nicht aktuv und seit einem Jahr passiert nichts.

Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

Warum genau fragst Du SIE nicht? Dafür wird sie doch bezahlt!

Da bin ich am Verzweifeln - man muss in der Regel 3-4 mal nachfragen, inkl. Mails und anrufe, bis sie (ziemlich pumpig) antwortet und als Antwort kommt - nichts kann gemacht werden, weil der Ehemann nicht antwortet.

Ich habe mich schon erkundigt, ob man Anwalt wechseln kann, das käme nur in Frage, wenn ich für beide Anwäle bezahle (evtl. Etwas gegen die erste sann als Schadensersatz), ist aber dann zu viel trotzdem.

Anwalt wechseln.
Aber bedenke das sog Trennungsjahr; vorher würde sich sowieso nix wirklich rühren.

Trennungsjahr ist schon lange vorbei.
Für Anwaltwechsel habe ich nicht genug Mittel.
Abgesehen von Anwaltsthema, wie läuft es denn, wenn Ehemann nicht antwortet? Es kann wohl nicht sein, dass Gericht nichts unternehmen kann?

Wenn einer nicht will, was offensichtlich ist, wird spätestens nach 3 Jahren auch so geschieden:

Jeder Anwalt kann ‚Prozesskostenhilfe‘ für Dich beantragen, oder Dich wenigstens über die notwendigen Schritte dafür unterreichten. Auch bei mehreren Anwälten (mit Begründung).
Scheint mir bei Dir einer zu sein, der ‚keine Lust hat‘.

Denke daran, wenn Dir ein Lottogewinn oder eine Erbschaft zufällt, dass Dir solange Du offiziell verheiratet bist, die Hälfte davon abgeht. Auch wirkt sich das Zögern auf eine evtl Rente aus. Und -Gott bewahre- er fällt ins Koma. Deswegen geht man eine Scheidung zügig an. Es ist zu schaffen in drei Monaten - mit oder ohne finanzielle Hilfe. Aber mit dem richtigen Anwalt.

Wenn Dein ‚Kontrahent‘ sich nicht meldet, dann könnte ihm das sehr sehr weh tun. Aber dem scheint wohl eher alles egal zu sein; wahrscheinlich hat er ‚Frischfleisch‘ im Griff. Auch das kriegen Rechtsanwalt und Familiengericht locker auf die Reihe - wenn sie wollen.

Wurde denn schon wenigstens der Rentenausgleich beantragt? Das dauert auch seine Zeit, kann uU sehr lange dauern, je nachdem welche Unterlagen ‚fehlen‘. Ist das vllt der Grund für die lange Laufzeit?
Ich lese jetzt das UP nicht nochmal, aber Kinder kosten eine Menge Zeit im Scheidungsprozess, selbst wenn man sich einig ist.

Alles das sollte Dein Rechtsanwalt aber wissen, wenn Du ihm das berichtet hast. Dann sollte bei ihm der Prozess einfach schnippschnapp ablaufen.

Ich tendiere dazu, den Anwalt zu wechseln. Die Kosten werden Dir vorgestreckt und sogar letztendlich nach zwei Jahren evtl ganz erlassen.

Ah so. Du kennst die Verhältnisse also. Glaskugel?

Oje…

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Die Anwältin hat NICHTS angefangen (sie weiß über Kind und Renteausgl.). Sie hat den Antrag an Gericht geschickt und seit einem Jahr sagt sie mir, dass nichts passiert, weil er dem Gericht nicht antwortet und nicht seine Verhältnisse offen legt. (?!)

Kann das denn stimmen, dass die Anwältin sagt? Dass das Gericht der Prozesskostenhilfe von meiner Seite zusagen würde, nur jetzt gibt er keinen Gerichtstermin, weil er klären will, ob nicht der Ehemann die Kosten tragen soll und da er nichts antwortet, gehts auch keinen Schritt weiter. ?? Kann das stimmen? Was wäre denn mlglich? Auch wenn man einen snderen Anwalt nimmt? Es geht ja nicht um Scheiden an sich nach drei Jahren, wenn der andere nicht einverstanden ist, sondern darum, dass Gerichtstermin gar nicht gesetzt wird.

Und Deine Frage ist jetzt, ob sie Dich angelogen hat?

Erstens - ja und zweitens - kann man den Gerichtstermin trotz Verweigerung durch den Ehemann bekommen?

Ich meine, wenn man den Anwalt wechselt - wenn das alles stimmt, was die Anwältin gesagt hat, wird das Gericht dem anderen Anwalt das Gleiche sagen? Das nämlich nicht weiter geht bis Ehemann antwirtet. (Aber das kann dich bicht sein?? Das ich mich nicht scheiden kann weil er einfach nicht antwortet?)
Dann bringt der Wechsel des Anwalts wohl auch nichts? Oder kann da der anderer erwas bewurken? Gibt es andere Möglichkeiten?

Gemäß https://dejure.org/gesetze/BGB/1566.html (Abs.1) nutzt Dir das Trennungsjahr erstmal genau nichts, wenn Dein Ehemann nicht zustimmt. Was er offensichtlich nicht will. Ergo musst Du die drei Jahre abwarten, vorher läuft gar nichts (siehe Abs.2 vom verlinkten Gesetz). Ohne Anspruch auf Scheidung kein Gerichtstermin. Die Anwältin hat nicht gelogen.

Offensichtlich liegt auch keine besondere Härte vor (siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/1565.html), sonst hätte Dir das Deine Anwältin sicher gesagt.

Und das ganze etwas einfacher erklärt als dem Gesetzestext zu entnehmen:

Und, kleiner Hinweis zum Schluss: ich bin kein Anwalt. Weshalb meine Äußerungen keineswegs so sicher sind wie das Amen in der Kirche. Vielleicht hat jemand anders ja eine ganz tolle Idee, wie das Gesetz zu umgehen ist. Oder die Härteklausel doch noch zuschlagen könnte. Aber eigentlich sollte Deine Anwältin Dir das alles schon erklärt haben.

@microdigi
du bist nicht geschieden stimmt’s? Ansonsten hättest du zumind. etwas Ahnung.

Denke daran, wenn Dir ein Lottogewinn oder eine Erbschaft zufällt, dass Dir solange Du offiziell verheiratet bist, die Hälfte davon abgeht. Auch wirkt sich das Zögern auf eine evtl Rente aus. Und -Gott bewahre- er fällt ins Koma. Deswegen geht man eine Scheidung zügig an. Es ist zu schaffen in drei Monaten - mit oder ohne finanzielle Hilfe. Aber mit dem richtigen Anwalt.

Stichtag zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich ist Zustellung des Scheidungsantrages. Erbschaften werden zum Anfangsvermögen hinzugezählt, hier wirken sich lediglich Wertsteigerungen in der Ehezeit aus.

Der Versorgungsausgleich wird über das Gericht geregelt.

Geschieden kann man frühstens nach einem Jahr Trennungszeit werden, nach 3 Jahren kann man eine Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners erzwingen und auch dann gibt es natürlich erst einen Gerichtstermin.
Wäre ja unsinnig einen Termin anzusetzen bei dem gar nicht geschieden werden kann, weil z.B. die Auskünfte zum Versorgungsausgleich fehlen. Versorgungsausgleich kann aber irgendwann abgekoppelt werden und „nur“ geschieden werden.

Mit Kindern ist eine Scheidung nicht zwingend langwieriger als ohne.

Einen Anwalt kann man natürlich jederzeit wechseln, bei Verfahrenskostenhilfe gibt es aber gewisse Voraussetzungen wenn man nicht einen Anwalt alleine zahlen will/kann.

Anwälte die über Prozeßkostenhilfe bezahlt werden sind gelegentlich nicht ganz so motiviert, da diese geringer als die normale Rechtsanwaltsvergütung ist.

Krümel

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Danke

Naja, eher: spätestens nach drei Jahren kann der Scheidungsantrag eingereicht und angenommen werden, ohne dass der andere Partner dem zustimmt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dann gleich die Scheidung folgt. Das scheidungsverfahren selbst dauert ja auch immer noch ne Weile…gerade in strittigen Fällen sind ein zwei und mehr Jahre keine Seltenheit :confused: