Keine Arbeit 1-2 Tage- Urlaub gemacht ?

Also ich habe im 2009-2010 ein Paar mal frei gehabt- AG sagte- *****, morgen ist keine Arbeit, machst du frei.Jetzt, wann ich ein Urlaub machen will, habe ich plötzlich gar nicht so viele Urlaubstage- AG hat "morgen ist keine Arbeit"stage auf Urlaubstagen geschrieben( das waren ca 8-9 Tage) . Wie kann ich es mit ihm klähren?

leider ist Dein Urlaub weg, kannst Du Dich mit dem AG auf unbezahlte freie
Tage einigen? Sonst ist mir in Dt keine Lösung bekannt.

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Hallo,

das klingt ja gar nicht so gut.
Haben Sie etwas schriftlich? Hat Ihr Arbeitgeber irgendwo aufgeschrieben, dass Sie freie TAge ohne Urlaub bekommen? Haben Sie Zeugen? GEht es auch Ihren Kollegen so? Wenn es nichts schriftliches gibt und auch keine Zeugen, dann haben Sie leider Pech gehabt. Wenn Sie nicht beweisen können, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die freien TAge „geschenkt“ hat, dann kann er diese Tage als Urlaub abziehen, Sie haben an den Tagen ja nicht gearbeitet.

Viel Erfolg
S. Schöler

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Wenn der AG sagte „Mach frei“ und man macht frei, macht man Urlaub - entweder bezahlt oder unbezahlt.
Ich sehe kaum eine Chance ein anderes Ergebnis zu bekommen. Aber man müsste den Arbeitsvertrag, die betriebliche Regelung, etc kennen um sicher zu entscheiden.

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Zunächst einmal müsste ich wissen, ob es einen Arbeitsvertrag gibt. Davon ist abhängig, wie viele Stunden wöchentlich oder monatlich oder wie auch immer gearbeitet werden müssen. Selbst wenn diese Stunden nicht geleistet werden können (weil der AG zu wenig Arbeit hat), müssen sie laut Arbeitsvertrag bezahlt werden.
Abgesehen davon muss der AN darüber informiert werden, dass diese Freizeit Urlaubstage kostet. Einfach Urlaub eintragen ohne dass die Angelegenheit im Vorfeld abgesprochen war, ist unzulässig. Wenn so etwas vorkommt, dass zu wenig Arbeit da ist, kann der AG Kurzarbeit anmelden oder aber Freizeitausgleich gewähren (die Zeit muss im Nachhinein erbracht werden).

Erst, vielen Dank für ihre antworten. ich bin jetzt ein auszubildender- Berufskraftfahrer. Es gibt oft Arbeit, manchmal aber nicht. pro woche arbeite ich ca 40-55 st. ab 01.03.10 schreibe ich alle „Minus“ und „Über“ - Stunden auf- vorher habe ich leider das nicht gemacht- hatte zu wenig Erfahrung. Andere Fahrer, wenn sie frei haben wegen „wenig aArbeit“, bekommen sogesagt ein paar urlaubstage.
Ich bin einfach damit nicht einverstanden, wieso, wenn ich gar kein Urlaub machen will, bekomme ich doch ein Tag(!) „Urlaub“, weil es wenig Arbeit gibt. Es ist doch nicht meine Probleme, dass mich AG nicht beschäftigen kann. Das verstehe ich nicht.
Am Anfang meiner Ausbildung wurde so wenig davon geredet.

Hallo Alexx_xx,
die Sache ist vielleicht komplizierter als Du denkst, wenn Du im Betrieb keinen Betriebsrat hast. Solltest Du aber einen Betriebsrat haben, musst Du Dich vertrauensvoll an diesen wenden. Nach §87 Betriebsverfassungsgesetz ist der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte bei allen Fragen zum Urlaub einzubinden. Also darf Dir nicht ohne weiteres ein Urlaubstag verrechnet werden, wenn mal keine Arbeit anliegt. (Kurzarbeit!?)
Ist kein Betriebsarat vorhanden, musst Du versuchen, mit dem AG einen Kompromiss auszuhandeln. Dies ist sicher nicht einfach, hat aber schon oft geholfen. „Beim Reden finden die Menschen zueinander“, sagt schon ein altes Sprichwort. Dabei kommt es aber sicher auf den richtigen Ton an.
Zuletzt bleibt Dir noch der Weg zu einem Anwalt, der Dich juristisch richtig beraten kann. Das ist ein Weg, der Dich bei Deinem AG sicher nicht positiv auffallen lässt.
Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Verhandlungen.
Gruß,
Franz Spitaler

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Genau das ist der springende Punkt: Der AG hat entweder dafür zu sorgen, dass seine MA genügend Arbeit haben, oder aber er hat das Nachsehen und muss die vereinbarten 40 h bezahlen. Das ist gesetzlich geregelt! Allerdings sehe ich auch das Problem, dass der AG in diesem Fall vielleicht einfach das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beendet und jemanden einstellt, der sich nicht beschwert.
Allgemein gilt, dass der AN beim AG Urlaub beantragt und dieser möglichst im Zusammenhang genommen werden soll. Auch das muss der AG gewährleisten, es sei denn, aus betrieblichen ist das ausnahmsweise einmal nicht möglich.
Bleibt noch zu klären, ob von einem Auszubildenden überhaupt verlangt werden darf, ca. 15 Überstunden zu leisten.
Wenn es in der Firma keinen Ansprechpartner für die Klärung des Problems gibt, sollten Sie sich an das zuständige Arbeitsgericht oder die Berufsgenossenschaft wenden.

Tja… bei dem Job macht man immer Überstunden… das geht leider nicht anders. Arbeit ist Arbeit.
Vielen Dank für ihren Antworten, es hat mir sehr geholfen und ich denke ich weiss, was ich weiter machen soll

mfg

Alexander M.

Sollte es die Auftragssituation erfordern, ist der AG berechtigt, die Mitarbeiter in Urlaub zu schicken. Diese Tage werden dann selbstverständlich vom Urlaubsanspruch abgezogen.

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Hallo Alexx_xx
Nach Ihrer Schilderung handelt es sich bei Ihnen und Ihrem AG um eine stillschweigende Vereinbarung. Sie hätten sofort klären müssen, dass Sie keinen Urlaub dafür nehmen möchten, aber dann hätten Sie im Betrieb bleiben müssen, denn ich glaube nicht dass Ihr Chef Sie fürs Nichtstun bezahlt. Die Alternative jetzt wäre, Sie beanstanden den Einsatz von Urlaub und bekommen unbezahlte Arbeitstage. Wenn Sie dies möchten, könnten Sie auch für den fehlenden Urlaub unbezahlte Freistellung nehmen, vorrausgesetzt ihr Chef ist damit einverstanden.
Dies ist Leider meine persöhnliche Beurteilung zu Ihrer Situation. Ein Weg zum Gericht, sehe ich als Erfolglos an.

MfG Joachim