Hallo
Wenn ein Mitarbeiter bei der „Firmenleitung in Ungnade gefallen ist“… Und diese sich damit „rächt“, das sie den Mitarbeiter zur Arbeit kommen lässt nur um ihn zu sagen „Man hätte für ihn heute keine Arbeit“ (möchte die Produktivität aufrecht erhalten, also sozusagen möglichst viel mit möglichst wenig Leuten schaffen). Dieses dann so mehrere Tage in der Woche macht, bis der Mitarbeiter wieder „gefügig“ ist.
Darf der Arbeitgeber für dieses „Verhalten“ eigentlich einen Tag Urlaub abziehen, weil man den Mitarbeiter ja schließlich „den Tag frei gegeben hat“?
Betrifft mich zwar nicht persönlich (Bin immer gefügig *g* ), aber würde mich mal interessieren wie das abläuft.
Meines Wissens ist doch der Arbeitgeber dazu verpflichtet einen MA für die Vertraglich zugesicherten Stunden zu beschäftigen, oder?
Wobei es natürlich auch möglich wäre den Mitarbeiter 2 Tage nicht arbeiten zu lassen und dann die restlichen 3 Tage Überstunden machen zu lassen, so das er wieder auf seine Vertragsstunden kommt, oder?
Würde mich mal eure Meinung dazu interessieren.
Gruß
Andreas