Keine Arbeitsbescheinigung - kein Geld?

Doch (sofern Ersatzunterlagen (s.u.) vollständig)!
Hi!

Eine Mitarbeiterin der Hotline schickt ihm eine Ersatzbescheinigung zu, welche er selbst ausfüllen muss und belegen muss,

Ja, mit dem Arbeitsvertrag, der Kündigung/dem Aufhebungsvertrag sowie den entsprechenden Gehaltsabrechnungen jeweils in Kopie*. (Für wie viele Monate genau, hat man der Person wahrscheinlich schon mitgeteilt. Wenn nicht: mind. die letzten 12!)

*) Falls man selbst zu Hause keine Möglichkeit zum Kopieren hat (Scanner-Drucker-Kombi) und so knapp bei Kasse ist, dass man sich den Copyshop dafür nicht leisten kann, ist es auch absolut kein Problem (und auch durchaus üblich), dass der/die Sachbearbeiter/in bei der Antragsabgabe Kopien im Haus macht. Nur niemals Originale abgeben! (Normalerweise werden in der AA aber auch keine (mehr) angenommen.)

dann bekäme er sein Geld und man würde parallel dem Arbeitgeber auf die Füße treten.

Da hat die Kollegin aus dem Service-Center (SC) ausnahmsweise mal recht.

Mit allen Unterlagen beim Arbeitsamt angekommen nimmt man dort noch nicht mal den Antrag an, da ja die Arbeitsbescheinigung fehlt.

Das war – zumindest mit dieser Begründung – nicht korrekt.
Eine Nachfrage: Wo wollte man den Antrag denn abgeben? «Vorne» in der Eingangszone (EZ) oder (ggf. erneut) im Team Arbeitnehmer-Leistungen (AN-L; wo er hingehört)?

Man würde jetzt den Arbeitgeber anschreiben und auffordern, Bußgeld verhängen etc.

Das ist korrekt, braucht aber Zeit. Daher: Auf einen «Termin zur Antragsabgabe» im Team AN-L (!) bestehen! Einen solchen Termin kann man auch telefonisch über das SC vereinbaren!
Auf die Frage, ob die Antragsunterlagen komplett sind, nicht lange die Sache mit der fehlenden Arbeitsbescheinigung rumerklären (verwirrt nur), sondern wahrheitsgemäß** mit Ja antworten!

Bei besagtem Termin wird – vorbehaltlich der Vollständigkeit aller sonstigen Unterlagen! – das Alg dann «vorläufig» bewilligt. Eine «endgültige» Bewilligung (da hier ja die Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden, die von den Angaben in der Arbeitsbescheinigung später nicht abweichen dürften/sollten) erfolgt dann nach Eingang der Arbeitsbescheinigung und ist nur eine Formsache.

**) Für die hier betroffene Person stimmt das unter den geschilderten Umständen tatsächlich!

Kann ein Arbeitgeber in Deutschland eigentlich alles machen und die Arbeitsämter untersützen das auch noch???

Nein, natürlich nicht.

Vor allem: Warum redet der eine Mitarbeiter so und der andere genau das Gegenteil?

*seufz* Weil bei uns seit einigen Jahren viel zu viele befristete und darüber hinaus nur sehr notdürftig angelernte Leute arbeiten, die deswegen oftmals von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und den Ruf unserer Behörde (zum Teil durchaus zu recht) mehr und mehr ins Unterirdische drücken (was letzenendes nicht mal deren Fehler ist, sondern der unserer politischen und betriebswirtschaftlichen Führung). :frowning:

Was stimmt??

SC.

Gruß
Jadzia