Immer wieder heißt es, dass beispielsweise Unternehmen keine Informationen über ein laufendes Gerichtsverfahren geben, was aus prozesstaktischen Gründen logisch ist.
Ich habe aber auch des Öfteren Aussagen von Leuten gehört, die meinen, die dürften über ihr laufendes Verfahren nicht sprechen. Mir ist aber keine gesetzliche Grundlage bekannt, die es verbieten würde, als Beteiligter über einen eigenen Prozess zu sprechen, sofern dieser noch nicht abgeschlossen ist. Oder habe ich da etwas verpasst?
Ich habe aber auch des Öfteren Aussagen von Leuten gehört, die
meinen, die dürften über ihr laufendes Verfahren nicht
sprechen.
Hallo
Ich würde sagen, dass man theoretisch schon über ein laufendes Verfahren sprechen darf. Aber bei einem Konzern ist es verständlich, wenn sich Mitarbeiter nicht äußern möchten und das Reden eher ihren Vorgesetzten überlassen. Es könnte nämlich sein, dass man sonst gekündigt bekommen kann (wegen Untreue zum Betrieb…oder so ähnlich).
Als Privatperson würde ich glaub auch nicht jedem einfach Auskunft geben, da derjenige dem ich etwas erzähle ja nicht unbedingt ein Zeugnisverweigerungsrecht hat und somit möglicherweise vor Gericht geladen werden könnte um zu erzählen, was ich den gesagt habe. Das wiederrum könnte einem zum Nachteil gereichen. Deswegen halten eben viele lieber den Mund. Nicht zuletzt, weil ihm der Anwalt dazu geraten hat.
naja
wenn die bei Kerner und co sowas sagen hört es sich aber nach
verboten an und nicht nach „taktisch besser nicht“
Das hier ist das Rechtsbrett und nicht das Plauderbrett.
Es wäre für die Themen hilfreicher, auf die rechtlichen Aspekte einzugehen als nur seinen eigenen gesunden Menschenverstand hier und da zu äußern.