Hallo,
Mich interessiert folgendes:
Die Mutter stirbt ohne Testament, das allgemeine Erbrecht bestimmt 2 Erben. Die Tochter und den Sohn. Nachdem alle Rechnungen bezahlt sind, ist noch ein Restvermögen auf einem Girokonto vorhanden - Das Erbe.
Beide zusammen haben beim Notariat einen gemeinsamen Erbschein bekommen. Die Sparkasse weigert sich das Geld auszuzahlen, da der Sohn keine gültigen Ausweis hat. Er ist sehr unzuverlässig und hat auch keinen gemeldeten Wohnsitz mehr.
Wieso bekommt aber auch die Tochter nicht wenigstens die Hälfte des Vermögens. Selbst mit einem Teilerbschein gänge das nicht. Es ist doch nicht ihre Schuld daß der Sohn so ein Leben führt und somit geht auch sie leer aus.
Das Konto läuft und läuft und das Geld wird immer weniger, das kanns doch nicht sein.
Wenn jemand was dazu weiß, währe ich Dankbar
Grüsse
Kara
Hallo Kara,
das Gesetz sieht es so vor:
§ 2032,I BGB: Tochter und Sohn sind eine Erbengemeinschaft.
§ 2033, II BGB: Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.
Also schleunigst dafür sorgen, dass sich der Sohn einen gültigen Ausweis besorgt.
Es ist im übrigen auch nicht die Schuld der Sparkasse, dass der Sohn so unzuverlässig ist!
Grüße
Deli
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Hallo Deli,
Danke für deine Antwort.
Es war nur nicht klar, WARUM die Bank auch nicht die Hälfte auszahlt. Das Wort Erbengemeinschaft, was das genau heist und daß das so gesetzlich Geregelt ist, wurde nicht gesagt, nur immer :es geht nicht ,Basta. Ohne Begründung.
Ein neuer Ausweis ist ein Problem. Kein Wohnsitz-keine Meldeadresse-kein neuer Ausweis-kein Erbe.
Währe es eigentlich keine Erbengemeinschaft wenn die Mutter ein Testament geschrieben hätte, in dem steht, der Sohn bekommt dies und die Tochter das?
Bzw. wenn geschrieben stände: beide bekommen die Hälfte.
Oder währe das dann auch wieder eine Erbengemeinschaft?
Das würde mich mal noch interessieren.
LG
Kara
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Hallo Deli,
Danke für deine Antwort.
Es war nur nicht klar, WARUM die Bank auch nicht die Hälfte
auszahlt. Das Wort Erbengemeinschaft, was das genau heist und
daß das so gesetzlich Geregelt ist, wurde nicht gesagt, nur
immer :es geht nicht ,Basta. Ohne Begründung.
Ein neuer Ausweis ist ein Problem. Kein Wohnsitz-keine
Meldeadresse-kein neuer Ausweis-kein Erbe.
Währe es eigentlich keine Erbengemeinschaft wenn die Mutter
ein Testament geschrieben hätte, in dem steht, der Sohn
bekommt dies und die Tochter das?
Bzw. wenn geschrieben stände: beide bekommen die Hälfte.
Oder währe das dann auch wieder eine Erbengemeinschaft?
Das würde mich mal noch interessieren.
LG
Kara
Hallo Kara,
das BGB definiert die Erbengemeinschaft folgendermaßen:
„Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.“
Also ja, wenn die beiden im Testament stehenden Erben sind (nicht zu verwechseln mit einem Vermächtnis), sind sie eine Erbengemeinschaft. Im vorliegenden Fall macht das keinen Unterschied.
Hätte die Mutter geschrieben: „Tochter soll Sparbuch, Sohn soll Girokonto bekommen“, könnte die Bank einzeln auszahlen, da es sich aber um ein einzelnes Konto handelt, muss die Tochter warten…
Grüße
Deli
Hallo,
Das Konto läuft und läuft und das Geld wird immer weniger, das
kanns doch nicht sein.
Was wird denn von diesem Konto abgebucht? Oder aus welchem Grund wird das Konto weniger? Soweit ich weiß bekommt auch ein Girokonto - wenn auch geringe - Habenzinsen.
Ein neuer Ausweis ist ein Problem. Kein Wohnsitz-keine
Meldeadresse-kein neuer Ausweis-kein Erbe.
Wenn die Tochter den Sohn (ihren Bruder?) in ihrer Wohnung anmeldet, respektive ihn sich anmelden lässt,( Meldeadresse) bekommt dieser einen Ausweis und sein Erbe. Sie ihres auch.
Was danach passiert, mit festem Wohnsitz etc, steht in den Sternen.
Gruß
Volker