Wenn man seine Reisekostenabrechnung vom Vormonat zu spät einreicht,verfällt dann der Anspruch auf Auszahlung?
Dabei handelt es sich nur um Nahverkehrsspesen ,also 6,- am Tag.
Wenn man seine Reisekostenabrechnung vom Vormonat zu spät einreicht,verfällt dann der Anspruch auf Auszahlung?
Dabei handelt es sich nur um Nahverkehrsspesen ,also 6,- am Tag.