Keine bauabnahme durch Bauingenieur

Guten Tag,

Ich habe im Jahr 2004 durch ein Bauingeneurbüro Stein-Bauplanung aus 36088 Hünfeld ein Zweifamilienhaus gebaut.Trotz Vertrag haben sie keine Bauabnahme bzw.kein einziges Gewerk abgenommen.Als ich sie drauf ansprach haben sie mir mittgeteilt das sie vergessen haben mir mittzuteilen das sie keine Bauleitung machen wollen.
Nun meine Frage ob jemand mit dieser Firma erfahrung
gemacht hat und was ich jetzt tuen soll,weil der Landkreis für die Bauabnahme mir Druck macht.
Bitte um eure Atworten
Mfg
Ercan Köse

Hallo,

wenn das Ingenieurbüro die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) angeboten hat, müssen sie in jedem Fall die Abnahmen machen. Gibt es ansonsten einen Architekten, der für die Bauüberwachung beauftragt ist?

Mit dem von Ihnen beauftrageten Ingenieurbüro habe ich keine Erfahrung, kann deshalb dazu nichts sagen. Ich nehme an, dass es bei Ihrem Bauvorhaben keinen Prüfingenieur gibt, ansonsten ist je nach Bundesland vorgeschrieben, dass dieser die Abnahmen macht. Schauen Sie mal in Ihre Landesbauordnung, da müsste drin stehen, wer für die Abnahmen zuständig ist.

Nein es gibt keinen anderen Architekten nur dieses Ingenieurbüro diese sollten als komplettpaket von ca.11000 Euro den ganzen Bau machen mit allem was dazugehört.Ich habe jeweils zwei Abschlagszahlungen fristgerecht 3480 Euro überwiesen.Die dritte rate von 3480 Euro habe ich nicht bezahlt erst nach Abnahme der Gewerke was die s nicht der Fall war.Die Firma Stein-Bauplanung sagt jetzt ich solle diese 3480 Euro überweisen und die nehmen mir das ab.Ich habe keine Garantie für diese Gewerke,was soll ich oder was kann ich gegen diese Machenschaft mache.
bitte um eine Antwort.
Mfg
Ercan Köse

Sehr geehrter Herr Köse,
da ich momentan beruflich im Berliner Raum unterwegs bin, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich das Bauingenieurbüro Stein-Bauplanung aus 36088 Hünfeld leider nicht (persönlich) kenne.

Bei der Bauabnahme ist zu unterscheiden:

Abnahme zwischen Bauherr und Auftragnehmer (privatrechtlich) oder
Abnahme des Gewerkes durch die Bauaufsichtsbehörde (statische Abnahme, etc.) (öffentlich-rechtlich)

Ich nehme mal an, es handelt sich um ersteres. Wenn Sie im Bauvertrag die VOB/B §12 vereinbart haben sollten, sind darin Verfahrenshinweise zu einer Abnahme geregelt. Sollten Sie die diesen Punkt allerdings an das Bauingenieurbüro Stein-Bauplanung aus 36088 Hünfeld vertraglich abgegeben haben, müßte in Ihren Vereinbarungen mit dem Büro stehen, wie Sie beide das Verfahren handhaben möchten. Darauf können Sie sich ggf. beziehen.

Abschließend viele Grüße

  • Michael Schmidt -