Sie (22) berufstätig (netto:900), möchte mit ihrem Freund (26) der alg2 bezieht zusammenziehen.
Sie haben vorher noch nicht zusammengelebt (Sie bei ihren eltern), sind nicht verlobt - verheiratet oder haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft, haben auch keine gemeinsamen Kinder o. Konten - also entsprechen Sie auch nicht einer Bedarfsgemeinschaft oder?
Wenn doch, wäre Sie verpflichtet bei Netto 900 für Ihn und die Miete aufkommen zu müssen? Es besteht ja keine Unterhaltspflicht?!
Im falle einer nicht Bestehenden Bedarfsgemeinschaft wird der Anteil von 50% der Miete & Nebenkosten von der Arge gezahlt?
Bekommt er die gleichen Bezüge wie bisher?
Und wer bezahlt die eventuelle Provison für die neue Wohnung bzw. wie groß und wie teuer ist „angemessen“?
Bitte um Hilfe, wurde schon ein wenig recherchiert, hat aber nicht wirklich etwas gebracht.