Keine Beihilfeleistung erhalten

Wir haben bei der Beihilfe die Zahnbehandlung (Füllen von Kavitäten mit Kompositmaterial)unser Tochter eingereicht. Unsere Tochter ist über mich (Mutter) in der GKV familienversichert. Mein Einkommen liegt unter 7000 €. Die Beihilfe hat von der Rechnung nichts übernommen, da die Leistungen der GKV auf der Rechnung standen. So die Aussage der Beihilfe. Kann das denn so richtig sein? Meine Tochter hat doch trotzdem Anspruch auf Beihilfe (Papa ist Beamter). Wir hatten bisher nie Probleme und immer standen die Leistungen der GKV auf den Rechnungen…

Hallo,
ja das ist richtig - die Beihilfe zahlt nur noch für Leistungen die nicht GKV fähig sind. Diese Änderung ist im Rahmen einer Gesundheitsreform von 2007 gesetzlich geändert worden. In Hessen haben Kinder sogar keine Wahl mehr zwischen Beihilfe versichert mit PKV oder GKV - wenn ein Elternteil GKV versichert ist und das Kind in die Familienversicherung kann. In diesem Fall besteht die Beihilfe darauf das das Kind in der GKV versichert wird.
Mfg
Esther Riehl-Müller

Hallo Frau Riehl-Müller,
komischerweise haben wir im September eine gleiche Rechnung eingereicht, die wir erstattet bekommen haben (also prozentual). Auf dieser Rechnung (eigentlich auf bisher allen Rechnungen von mir und meiner Tochter) waren die Leistungen der GKV vermerkt. Die GKV übernimmt die Kosten für das Kompositmaterial nicht. Warum haben wir die bisherigen Rechnung anteilmäßig erstattet bekommen und jetzt plötzlich nicht mehr. Ich verstehe das wirklich nicht…

MFG

Da gibt es nur zwei möglichkeiten Umzug von einem Bundesland in das andere oder bisher nicht so streng umgesetzt wurde.Da hilft nur Akteneinsicht um es genau zu klären.

Nein, umgezogen sind wir nicht. Soll ich die Rechnung einfach noch einmal einreichen? Für einen Widerspruch ist es zu spät.

Lassen Sie sich die Rechtsbegründung nur so kann man feststellen wieso so entschieden wurde und beim letzten mal nicht.

Nein, umgezogen sind wir nicht. Soll ich die Rechnung einfach
noch einmal einreichen? Für einen Widerspruch ist es zu spät.