Keine Beitragszahlung der priv. KV

Hallo!
Frau lebt in Scheidung von ihrem Ehemann, ist derzeit mit ihren Kindern noch privat krankenversichert über ihren Mann. Allerdings hat der Noch-Ehemann schon seit zwei Monaten keine Beiträge mehr geleistet, die Mahnungen der Rechnungen an die Ehefrau stapeln sich. Die Frau müßte dringend ins Krankenhaus, aber wie sieht es mit der Versicherung aus?
Wer haftet hier für eine Behandlung? Muß der Noch-Ehemann nicht bis zur Scheidung für die Krankenversicherung sorgen und auch für Nichtzahlungen haften? Der Anwalt der Frau gibt dazu keine ausreichende, klare Antwort. Sollte er allerdings, oder? Na ja,
wie sieht es also aus? Enni

Hallo Enni, mir stellen sich verschiedene Fragen.

  1. Du hast eine schweizer mailadresse -> spielt das ganze in der Schweiz? Wenn ja, dann gilt da vielleicht auch was anderes als hier in D
  2. Warum bekommt die Frau die Rechnungen?
  3. Ist dem Mann bekannt, dass die Beiträge nicht bezahlt werden? (könnte ja sein, dass sein Konto z.B. nicht gedeckt ist und eine Nichtbezahlung ihm dann auch Nachteile bringt)

MfG

Hallo!

  1. Du hast eine schweizer mailadresse -> spielt das ganze
    in der Schweiz? Wenn ja, dann gilt da vielleicht auch was
    anderes als hier in D

Der Fall spielt hier in Deutschland.

  1. Warum bekommt die Frau die Rechnungen?

Weil sie getrennt leben, die Frau Arztrechnungen und Quittungen für vorausgezahlte Medikamente bei der Versicherung einreicht. Der Noch-Ehemann stapelt bei sich zu Hause leider alle Arztrechnungen und so müssen die Ärzte ewig auf ihr Honorar warten.

  1. Ist dem Mann bekannt, dass die Beiträge nicht bezahlt
    werden? (könnte ja sein, dass sein Konto z.B. nicht gedeckt
    ist und eine Nichtbezahlung ihm dann auch Nachteile bringt)

Der Mann weiß, daß er keine Beiträge mehr geleistet hat. Allerdings wohl für sich, aber nicht für Frau und Kinder. Geld sei ausserdem mehr als knapp.

Kann die Frau sich mit gutem Gewissen in eine Klinik überweisen lassen, weil doch viele Kliniken erst vorher oft bei den Versicherungsträgern nachfragen wie es mit den Leistungen aussieht.

Mir ist bekannt, daß man hier keine detaillierten Auskünfte erfragen soll oder darf. Es wäre nur interessant zu wissen, ob jemand sagen, wer in diesem Fall für sie aufkommt.

Gruß Enni

Kann die Frau sich mit gutem Gewissen in eine Klinik
überweisen lassen, weil doch viele Kliniken erst vorher oft
bei den Versicherungsträgern nachfragen wie es mit den
Leistungen aussieht.

Enni, das mag dich zwar enttäuschen, aber in dem Bereich kenn ich mich absolut nicht aus. (wundert mich, dass da noch keiner weiter geantwortet hat)

Mir ist lediglich bekannt, dass der Mann gegenüber der Frau und den Kindern irgendwie Unterhaltsverpflichtungen hat, aber inwieweit er dafür zuständig/verpflichtet ist weiter deren Krankenkasse zu bezahlen, das weiß ich leider nicht. Meine Vermutung geht dahin, dass die Frau sich eben nicht ruhigen Gewissens ins Krankenhaus begeben kann. An sie wird sich das Krankenhaus unter Umständen bezahlungsmäßig dann wenden, wenn die PKV nicht zahlt…und zu den Ansprüchen gegen den Ehemann -> ???

MfG